Donnerstag, 12. August 2004

FPÖ-Klausur in Klagenfurt: Neue Vorschläge an ÖVP zur Harmonisierung

  • Drei Varianten für Schwerarbeiterregelung
  • PLUS: FP verzichtet aber auf Volksabstimmung

Die FPÖ-Spitze hat am Freitag bei ihrer Klausurtagung in Klagenfurt neue Modelle zur Schwerarbeiterregelung im Zuge der Pensionsharmonisierung erarbeitet. Parteichefin Haubner teilte mit, man werde dem Koalitionspartner ÖVP drei Varianten vorschlagen: Keine Abschläge, gestaffelte Abschläge je nach der Dauer der Beschäftigung oder Abschläge auf niedrigem Niveau, und zwar unter drei Prozent.

Haubner zeigte sich optimistisch, dass sich die ÖVP in der Schwerarbeiterfrage "bewegen" werde. Falls sie es nicht täte, wäre sie "schlecht beraten". Kärntens Landeshauptmann Haider bekräftigte, dass man darauf beharre, "weitestgehend ohne Kürzungen" auskommen zu wollen. Sein Credo laute: "Zwölf Monate Schwerarbeit bringt 15 Monate als Pensionist."

Im Hinblick auf das Pensionsantrittsalter waren sich die FPÖ-Spitzen von Partei und Regierung darin einig, dass für alle ASVG-Versicherten so lange die 45-jährige Versicherungszeit gelten solle, bis die Frage der Beamten-Harmonisierung gelöst sei. "Wenn ein Arbeiter oder ein Angestellter 45 Jahre gearbeitet hat, soll er so lange in Frühpension gehen dürfen, bis nicht die volle Harmonisierung durchgeschlagen hat", so Haider.

Generell entspreche das jetzt vorliegende Harmonisierungsmodell "fast ein-zu-eins" dem, was auch im FPÖ-Bundesvorstand beschlossen worden sei, erklärte Haubner. Im Aufgabenbereich von Sozialminister Haupt liege es jetzt, mit Hilfe von Arbeitsmedizinern und anderen Experten so rasch wie möglich eine exakte Definition des Schwerarbeiters je nach Berufsgruppe zu erarbeiten. Danach werde man umgehend mit der ÖVP wieder in konkrete Verhandlungen eintreten.

Als ein weiteres Ziel im Rahmen der Harmonisierung nannten Haubner und Vizekanzler Gorbach die Beseitigung von Missständen in privilegierten Bereichen. Gorbach erwähnte hier vor allem die ÖBB, deren rund 42.000 Bedienstete ein Sonderpensionsrecht genießen würden. (apa/red)

12.8.2004 22:24