Mittwoch, 11. August 2004

Patient durchschnitt Krankenschwester die Kehle: Keine Strafe für Bluttat

  • Gutachter: "Mann war unzurechnungsfähig"

Der 67-jährige Innviertler der am 15. Februar 2004 einer Krankenschwester in Linz in Oberösterreich die Kehle durchschnitten hat, bleibt straffrei. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen, so die vom Gericht bestellten Gutachter. Das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt, auch die Einlieferung in eine psychiatrische Anstalt bleibt dem 67-Jährigen erspart.

Der Mann lag nach einer Bauchspeicheldrüsenoperation auf der Intensivstation im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Linz. Mit einem Taschenmesser kappte der 67-Jährige damals die Kabel an seinem Bett. Als ihn eine 32-jährige Intensivschwester aus Linz an der Flucht hindern wollte, durchschnitt ihr der verwirrte Mann die Kehle. Nur durch eine Notoperation konnten die Ärzte das Leben der Frau retten.

Diese Messerattacke sei eine "Ausnahme" gewesen, so die Gutachter. Zum Tatzeitpunkt habe der 67-Jährige an einer wahnhaften Störung - dem so genannten "Durchgangssyndrom" - gelitten. Nach Operationen oder Unfällen könne es zu einer vorübergehenden Veränderung der Bewusstseinslage kommen. Zwei psychiatrische Gutachten würden nun bestätigten, dass von dem Linzer keine weitere Gefahr ausgehe. (apa/red)

11.8.2004 10:01