Dienstag, 10. August 2004

Streit um blaues EU-Mandat: Andreas Mölzer dürfte Parlamentssitz behalten

  • Anfechtung Kronbergers "absurd, illegitim und beschämend"

Andreas Mölzer wird sein EU-Mandat wohl ausüben können. Der Einspruch des durch Vorzugsstimmen überholten FPÖ- Spitzenkandidaten Hans Kronberger beim Verfassungsgerichtshof werde vermutlich scheitern, berichtet die "Presse". Denn Kronberger hat offenbar die Einspruchsfrist um 16 Tage verpasst.

Der Spitzenkandidat hatte sich mit seiner Beschwerde gegen das geltende Vorzugsstimmen-Recht gewandt, das es ermögliche, der Mehrheit der Wähler einen Minderheits-Willen aufzuzwingen. Konkret geht es darum, dass gemäß der österreichischen EU-Wahlordnung Kandidaten, die mindestens sieben Prozent der auf die Partei entfallenden Stimmen als Vorzugsstimmen bekommen, automatisch ein Mandat erhalten.

Dies hatte in der FPÖ diesmal insofern Brisanz, als die Freiheitlichen nur auf einen Sitz kamen und Mölzer mit seinen 21.980 Stimmen die vor ihm gereihten Kandidaten Kronberger und Franz Grossmann überholte. Beide gingen dadurch leer aus.

Kronberger nennt das "einen Verstoß gegen das Prinzip der Verhältniswahl". Es könne nicht sein, dass sieben Prozent der Wähler den übrigen 93 Prozent ihren Willen aufzwingen. Also hat er die EU- Wahl wegen Rechtswidrigkeit des Wahlvorgangs beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Entscheidend ist dabei das Datum, wie sich jetzt herausstellt. Denn nach Angaben Kronbergers hat er die Anfechtung am 23. Juli durchgeführt - und das ist zu spät. Bei EU-Wahlen gelten nämlich die Fristen der so genannten EuWO: Dort bleibt laut § 80 EuWO nur eine Woche Zeit für die Anfechtung - die Frist lief also am 7. Juli ab. Robert Stein, Leiter der Wahlbehörde im Innenministerium, bestätigte der "Presse": "Eine Anfechtung am 23. Juli ist zu spät."

Mehr könnte man schon in Kürze wissen. Der VfGH wird sich mit der Causa im August befassen. Laut EuWO muss binnen vier Wochen nach der Einbringung eine Entscheidung ergehen. (apa)

10.8.2004 14:20