Dienstag, 10. August 2004

Flucht vor Polizei in Wien: 17-Jähriger Einbrecher sprang in den Tod!

  • Von Polizei auf frischer Tat ertappt: Georgier sprang durchs geschlossene Fenster im 3. Stock

Ein 17-jähriger mutmaßlicher Einbrecher ist bei seiner Flucht vor der Polizei in einem Haus in der Linken Wienzeile 112 in Wien-Mariahilf im dritten Stock durch das geschlossene Fenster in den Tod gesprungen. Der Georgier dürfte in der Nacht auf Dienstag, gemeinsam mit einem 23-jährigen Komplizen in eine Wohnung eingedrungen sein. Die alarmierte Polizei stellte die beiden jungen Männer noch im Stiegenhaus.

Während der 23-Jährige sich widerstandslos festnehmen ließ, sprang der 17-Jährige laut Polizei plötzlich durch das geschlossene Fenster. "Er erlitt ein Polytrauma", sagte Doris Edelbacher, Sprecherin der Bundespolizei Wien. Der junge Mann verstarb noch an der Unfallstelle.

Die beiden mutmaßlichen Einbrecher dürften zuvor in eine Wohnung eingestiegen sein, deren Besitzer gerade auf Urlaub ist. Ein Nachbar hörte allerdings Geräusche und verständigte die Polizei. Die Beamten stellten die Verdächtigen im Stiegenhaus.

Wieso der junge Mann in den sicheren Tod gesprungen ist, ist rätselhaft. Die Exekutive betonte allerdings, dass seitens der Beamten der Verstorbene weder bedroht noch angegriffen wurde. "Sie haben sich nichts vorzuwerfen. Er hat die Polizisten gesehen und ist einfach davon gelaufen und durch das Fenster gesprungen", meinte Edelbacher. Beide Verdächtige stammen aus Georgien.

Der 17-jährige Bursche dürfte entgegen ersten Angaben nicht mehr im Flüchtlingslager Traiskirchen untergebracht gewesen sein. "Nach unseren Informationen wurde er aus der Bundesbetreuung entlassen", meinte Doris Edelbacher, Sprecherin der BPD-Wien. Der mutmaßliche Einbrecher dürfte die vergangenen Wochen obdachlos gewesen sein.

Die Identität des Toten ist zudem noch nicht völlig geklärt. Der 17-Jährige hatte zwar einen Ausweis bei sich, doch schließt die Polizei nicht aus, dass dieser gefälscht ist. Zudem dürfte der Jugendliche zwei verschiedene Identitäten gehabt haben.

Falls es sich bei dem Verstorbenen um jene Person handelt, von der die Polizei vorerst ausging, so ist er kein Unbekannter: Der 17-Jährige war wegen Diebstahls bereits in zwei Monate in U-Haft. Wegen dieser Delikte wurde er auch aus der Bundesbetreuung entlassen. Sein Asylantrag wurde in erster Instanz abgelehnt, die Entscheidung der zweiten Instanz ist noch ausständig. (apa)

10.8.2004 09:37