Mittwoch, 4. August 2004

Section Control scharf: Bei Anlage am Wechsel darf jetzt legal gestraft werden!

  • Seit Novelle der StVo sind Strafen nun rechtlich gedeckt
  • Kameras kontrollieren Einhaltung des Tempo-Limits

Bei der Section Control am Wechsel darf nun offiziell gestraft werden: Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung ist seit 31. Juli gültig, erklärte ÖAMTC- Jurist Martin Hoffer. Zuvor war die Strafe rechtlich nicht gedeckt, weil bei der Anlage vollautomatisierte Wechselverkehrszeichen zum Einsatz kommen sollen, die bei Regen oder Glatteis automatisch das erlaubte Tempolimit senken.

Hoffer forderte nun von der zuständigen Autobahnfinanzierungsgesellschaft Asfinag klare Rahmenbedingungen dafür, wie gestraft wird. Wenn etwa ein Autofahrer bei erlaubtem Tempo 130 in den überprüften Bereich einfahren und währenddessen das Limit herabgesetzt werde, dürfe nicht gestraft werden, verlangte der Jurist: "Wer deutlich zu schnell fährt, muss aber damit zu rechnen haben, dass er sanktioniert wird."

Gesetzesänderung kann nun Verordnung folgen
Mit der am 31. Juli in Kraft getretenen Änderung der StVO (§ 44) könne nun auch automatisch eine Verordnung in Kraft treten. Ab sofort müsse nicht ein Mensch als "Verwaltungsorgan" eine Verordnung kundmachen, sondern die Automatik kann selbstständig eine Beschränkung anzeigen, erklärte Hoffer. Eine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Anlage sei, dass die Kriterien für die Schaltung, der genaue Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens sowie die Dauer der Anordnung elektronisch protokolliert werden, damit dieser Akt nachvollziehbar sei, meinte der Jurist.

Vollausbau ab September
Laut Asfinag soll die Anlage am Wechsel bereits im September in Vollbetrieb gehen. Die Anlage reagiert mit Hilfe von Wettersensoren automatisch auf die Wetterbedingungen und reduziert das erlaubte Tempo. Ob die Geschwindigkeit eingehalten wird, wird mit Hilfe von Videokameras gemessen. (apa/red.)

4.8.2004 08:48