Urlaubsverkehrssünder können künftig auch in Heimat zur Kassa gebeten werden
- EU-Rahmenbeschluss wartet noch auf Umsetzung
- PLUS: Tipps vom ÖAMTC-Experten zu Auslands-Strafen
·Einheitliche Verkehrsstrafen?
Außer Vorarlberg sind die Länder für Angleichung
·Tausende 'Wunsch-taferln' bald ungültig!
Im Herbst laufen 15 Jahre alte Kennzeichen ab
·Autoreisen: Italien ist Spitzenreiter!
Die Österreicher bleiben dem "Stiefel" treu
Verkehrs-Rowdies können künftig auch in ihreem Heimatland zur Kasse gebeten werden. Dies sieht ein neuer EU- Rahmenbeschluss vor, der allerdings noch nicht umgesetzt worden ist, verlautet aus dem Justizministerium. Wer also in Spanien zu schnell fährt, erhält zuhause eine Zahlungsaufforderung. Bisher war dies nur bei Delikten in Deutschland möglich.
Einen genauen Zeitplan für die Umsetzung des Beschlusses gibt es laut Justizministerium noch nicht. Nach der Absegnung des Beschlusses müssen auf nationaler Ebene in allen EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Gesetze erlassen werden.
Derzeit unterschiedliche Straf-Methiden
Derzeit wenden die Gesetzeshüter bei landesfremden Verkehrssündern laut ÖAMTC-Angaben unterschiedliche Methoden an. Kann eine Strafe nicht an Ort und Stelle bezahlt werden, oder ist wegen der Schwere des Vergehens ein Gerichtsverfahren nötig, können in vielen Ländern auch Vorausleistungen verlangt werden. Diese Zahlungen dienen dazu, eine eventuell ausgesprochene Strafe abzudecken.
Pfand-Gegenstände können abgenommen werden
Um auf Nummer sicher zu gehen, wird die verlangte Summe höher angesetzt. Entweder wird dieser Betrag in bar verlangt oder die Behörden nehmen ein Pfand. So könnten laut ÖAMTC etwa Videokameras in Verwahrung genommen werden. Ob die Überzahlung nach Begleichung der Strafe wieder zurückgezahlt wird, sei bei vielen Ländern nicht geklärt.
"Wer wieder einreisen möchte tut gut daran zu bezahlen"
Rechtsstreitereien zahlen sich bei Auslandsstrafen meist nicht aus, so ein ÖAMTC-Jurist: "Wer wieder in ein Land einreisen möchte, täte gut daran, seine Schulden zu zahlen." Schließlich gebe es in manchen Ländern eine Art passive Fahndung, bei der der Lenker sofort belangt wird, wenn er wieder von den Behörden "entdeckt" wird. (apa/red.)
Amphibienfahrzeug Sea Lion08:07
Zu Wasser und zu LandKonstrukteur Mark Witt baut sich das schnellste Amphibienfahrzeug der Welt
