Montag, 2. August 2004

Kerosinzuschlag bei Reisen gilt nicht: Auf- forderungen für Nachzahlungen unzulässig

  • Preiserhöhungen nur bis 20 Tage vor Antritt erlaubt
  • Gesteigerte Treibstoffpreise kein Grund für Aufzahlung

Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub im Ausland wird mitunter durch Preisänderungen der Reiseveranstalter jäh getrübt. Wer kurz vor seinem Urlaub eine Aufforderung zur Aufzahlung erhält, sollte sich aber, bevor er verärgert zahlt, über die Rechtslage informieren: Eine bereits gebuchte Reise darf die letzten 20 Tage vor Reisebeginn nicht teurer werden. Preiserhöhungen sind außerdem nur dann zulässig, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter vorgesehen sind. Dort finden sich zwar häufig Klauseln zur Preiserhöhung, der erforderliche Hinweis auf mögliche Preissenkungen fehlt in einigen Fällen.

Die Konsumentenberater der AKNÖ haben nun aufgrund zahlreicher Konsumentenanfragen überprüft, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen elf bekannter Reiseveranstalter Preisänderungen regeln. Fazit: Bei drei von elf Veranstaltern, nämlich Dertour, Thomas Cook und Tai Pan wird die Weitergabe einer Preissenkung nicht einmal erwähnt. Gulet, Tui, Jumbo Touristik, Ruefa Reisen, Delphin Touristik, ITS Billa Reisen, Neckermann und Magic Life haben zumindest die Möglichkeit zur Preissenkung schriftlich in ihren Geschäftsbedingungen fest gehalten.

Kerosinzuschlag nicht nachvollziehbar
Alle überprüften Reiseveranstalter halten sich bedeckt, wenn es um die Erläuterung der Preiserhöhungen geht. Konkretes Beispiel: der Kerosinzuschlag und seine genaue Berechnung. Wohl flattert vielen, die gebucht haben, vor der Reise ein Brief ins Haus, der die Verteuerung ihrer Pauschalreise mit dem Kerosinzuschlag begründet, aber "eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises im Reisevertrag wie es der § 31 c (1) KSchG fordert, fehlt allerdings in sämtlichen von der AKNÖ überprüften Geschäftsbedingungen", erklärt AKNÖ-Konsumentenberaterin Mag. Sandra Nowak. Genau genommen dürfte also keiner der untersuchten Reiseveranstalter wegen der gestiegenen Treibstoffpreise Preiserhöhungen verlangen. (apa)

2.8.2004 11:07