Mehrfachbuchungen von sitzplätzen: 250.000 Passagiere im Jahr betroffen!
- Passagierverhalten soll Mitschuld tragen
- Laut Branche trage Passagierverhalten Mitschuld
Immer wieder ärgern sich Reisende über überbuchte Flugzeuge. Die EU von rund 250.000 betroffenen Passagieren pro Jahr aus. Die Branche redet sich teilweise auf die Passagiere aus. So treffe Fluggäste, die obsolete Reservierungen nicht stornieren, eine Mitschuld an den steigenden Überbuchungen. Die EU hat auf die Zahlen jedenfalls reagiert: Ab 2005 wird es höhere Entschädigungen geben.
Das Problem des "Overbooking" sei im Kontext wirtschaftlicher und ökologischer Notwendigkeiten zu sehen, sagt Nicolas Oetterli, Ombudsman der Schweizer Reisebranche: Zahlreiche Passagiere neigten dazu, ihre Reservierungen sehr spät oder sogar überhaupt nicht zu annullieren. Davon seien einzelne Fluglinien besonders betroffen.
Dieses Phänomen bereitet den Airlines viel Kopfzerbrechen. Ihre Bemühungen um Rentabilität erfordern, dass sie das Maximum herausholen. Daher sind sie dazu übergegangen, Sitze gleich mehrfach zu verkaufen. Die Kundschaft ist diesen Methoden der Fluggesellschaften aber nicht schutzlos ausgeliefert. Die EU kennt bereits seit 1991 ein detailliertes Reglement, das auch in der Schweiz Gültigkeit hat. Ab 2005 werden die Entschädigungen durch eine neue EU-Richtlinie weiter erhöht.
Die Leute sind auch immer besser über die Entschädigungen informiert, die sie geltend machen können, sagt Oetterli. Aus diesem Grund rangiere das Problem überbuchter Flugzeuge ziemlich weit unten auf der Liste der Streitfälle, bei denen der Ombudsman der Reisebranche zum Vermitteln eingeschaltet werde.
Derzeit erhält ein Passagier, der weniger als 3.500 Kilometer weit fliegt, eine Entschädigung von 75 Euro, falls er wegen einer überbuchten Maschine bis zu zwei Stunden zu spät an seinem Reiseziel ankommt. Übersteigt die Verspätung zwei Stunden, wird der Reisende mit 150 Euro entschädigt. Auf Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung 150 Euro für Verspätungen bis zwei Stunden und 300 Euro für Verspätungen von über zwei Stunden. Diese Ansätze gelten auf der ganzen Welt; davon ausgenommen sind einzig Abflüge in den USA und Kanada.
In den USA und Kanada werden die Airlines bei Überbuchungen stärker zur Kasse gebeten: Für Verspätungen von bis zu vier Stunden zahlen sie 200 Dollar (166 Euro), längere Verspätungen werden mit 400 Dollar entschädigt. Die Entschädigungszahlungen stellen das vom europäischen Recht vorgeschriebene Minimum dar, an das sich sämtliche Gesellschaften halten müssen. Das gegenwärtige Reglement sieht überdies vor, dass die betroffenen Passagiere auf Kosten der Airlines beherbergt und verpflegt werden müssen.
Zur Verhinderung von Exzessen hat die EU vergangenen Herbst entschieden, die Entschädigungen deutlich zu erhöhen. Die Luftfahrtgesellschaften haben die Debatten in der EU mit einem intensiven Lobbying begleitet. Ab 2005 wird der Satz bei Flügen von unter 1.500 Kilometern 250 Euro betragen. Bei überbuchten Maschinen auf Strecken von 1.500 bis 3.500 Kilometern werden Reisende, die nicht an Bord gelassen werden, künftig ein Anrecht auf 400 Euro haben. Bei längeren Flügen wird der Betrag auf 600 Euro steigen. Bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden kann der Fluggast sein Geld zurückverlangen.
Die Schweiz muss diese Vorgaben der EU grundsätzlich auch umsetzen. Bisher sie aber noch nichts beschlossen worden, sagt BAZL-Sprecherin Celestine Perissinotto. Das Thema werde im November oder Dezember anlässlich eines Treffens von schweizerischen und europäischen Experten zur Sprache kommen.
(apa/red)
San Francisco14:54
Golden Gate feiert 75erRiesiges Geburtstagsfest rund um Jubiläum der berühmtesten Brücke der Welt
Outfitcheck09:20
Top oder Flop?IMMER BRANDAKTUELL: Der Style der Stars im täglichen NEWS.AT-Outfitcheck
Smart Food by Roland Trettl08:16
Intelligent essenHangar-7-Starkoch Roland Trettl zeigt, welches Essen dem Gehirn gut tut UND schmeckt

