Mittwoch, 4. August 2004

Heurigen Reform in Wien: Bald soll auch Schnaps & Co ausgeschenkt werden dürfen

  • Trauben dürfen bei Ernteausfällen nun zugekauft werden
  • Produktpalette kann im Interesse der Gäste erweitert

Wiens Buschenschanken sollen in Zukunft in bestimmten Fällen nicht nur Trauben für die Weinproduktion zukaufen dürfen, sondern auch Hochprozentiges ausschenken - wenn sie den Schnaps selbst erzeugt haben. Diese Änderungen finden sich in einem Gesetzesentwurf der Landesregierung, der seit heute, Mittwoch, zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

Der Zukauf von Trauben - bisher verboten - soll nun erlaubt werden, wenn massive Ernteausfälle durch Unwetter oder Pflanzenkrankheiten zu beklagen sind, heißt es der Novelle zum Buschenschankgesetz, der bis 10. September in den Bezirksämtern eingesehen werden kann.

Zugekaufte Trauben nur aus Wien
Damit reagiere man auf die verheerenden Hagelschäden des vergangenen Jahres, die viele Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hätten, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Die zugekauften Trauben dürfen aber ausschließlich aus der Weinbauregion Wien stammen, wodurch man Weingärten im Gebiet der Bundeshauptstadt stärken wolle.

Hochprozentiges aus eigener Produktion
Mit dem Ausschank "geistiger Getränke", also hochprozentigen Alkohols, werde den Betrieben erlaubt, "ihre Produktpalette im Interesse der Buschenschankgäste zu erweitern". Laut Gesetzentwurf habe man damit den Anregungen der Wiener Landwirtschaftskammer Rechnung getragen. (apa/red.)

4.8.2004 13:49