Donnerstag, 7. Oktober 2004

Die Rufnummernmitnahme kommt: Sie dauert maximal drei Tage & kostet vier Euro

  • Umsetzung bis spätestens Mitte Oktober verpflichtend
  • Bei Verzögerung sind 20.000 Euro Strafe zu bezahlen

Die Details für die Umsetzung der mobilen Rufnummernportierung, die eine Mitnahme der Handynummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel erlaubt und die von allen österreichischen Mobilfunkbetreibern bis spätestens Mitte Oktober angeboten werden muss, sind unter Dach und Fach. Die Rufnummernmitnahme könnte laut Branchenschätzungen zu Marktanteilsverschiebungen vor allem im Firmenkundenbereich führen.

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat die Verfahren zur Rufnummernportierung nun nach erfolgter Konsultation abgeschlossen, teilte die Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR am Dienstag mit. Verfahrensparteien waren Hutchison 3G, Mobilkom Austria, One, T-Mobile, tele.ring, Telekom Austria und UTA. Änderungen, die aus den Inputs der Konsultation resultieren, betreffen vor allem Prozesse zwischen den Betreibern, hieß es. Demnach wurden die IT-Schnittstellen zwischen den Netzanbietern festgelegt und der administrative Prozess nach den gemeinsamen Vorstellungen der Betreiber detaillierter ausgestaltet. In den Bereichen Verkehrsführung und Abrechnung der Zusammenschaltungsgebühren beruhen die Spezifikationen nun weitgehend auf einem nach der Konsultation erfolgten Konsens der Betreiber.

20.000 Euro Strafe bei Verzögerung
Verzögert ein Betreiber die Einführung der Rufnummernmitnahme, fallen bereits ab dem 16. Oktober Pönalezahlungen von zunächst 20.000 Euro an. Im zweiten Monat der Verzögerung werden 30.000 Euro in Rechnung gestellt, im Folgemonat 40.000 Euro. Danach wird das Pönale jeweils verdoppelt. Die Pönalezahlungen müssen an den Betreiber entrichtet werden, der durch die Nicht-Ermöglichung der Rufnummernportabilität benachteiligt wurde.

Die Ummeldung kostet laut RTR-Vorgaben einmalig bis zu 4 Euro, dauert maximal 3 Tage und wird vom neuen Betreiber abgewickelt. Weil man bei "portierten" Nummern künftig das angewählte Netz nicht mehr an der Vorwahl erkennt, wird jedem "portierten Anruf" eine kostenlose Netzansage vorangeschaltet. Die Ansage kann auf Kundenwunsch auch abgeschaltet werden.

Ummeldung bei neuem Betreiber
Wer seine Nummer inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel behalten möchte, muss sich beim neuen Betreiber ausweisen und dort eine Ummelde-Vollmacht sowie eine Einverständniserklärung über die Datenübermittlung unterzeichnen. Daraufhin fordert der neue Betreiber beim abgebenden Betreiber alle notwendigen Kundendaten an, die der alte Betreiber binnen 30 Minuten per Mail oder Fax übermitteln muss. Nach einer weiteren zehnminütigen Rückbestätigungsfrist kann ein neuer Vertrag unterzeichnet werden.

Mindestvertragsdauer bleibt
Bestehende Verträge bei den abgebenden Betreibern, die wegen einer Mindestbindungsdauer nicht vorzeitig gekündigt werden können, bleiben aber auch durch einen neuen Vertrag beim neuen Betreiber bestehen. In diesem Fall muss der Kunde die Kosten für beide Verträge übernehmen, oder der neue Betreiber übernimmt als "Goodie" für einen Wechsel diese "Altlasten".

Die mobile Rufnummernmitnahme war seit Monaten ein Zankapfel der Mobilfunkbranche. Eine Einführung wird vor allem von den kleinen Betreibern favorisiert, während größere Betreiber Kundenverluste vor allem im Firmenkundenbereich vermuten. Ursprünglich war die Einführung der mobilen Rufnummernportabilität für Mai 2004 geplant gewesen, die EU hatte eine Implementierung europaweit bereits für Mitte 2003 vorgeschrieben.
(apa)

7.10.2004 16:12