Streit um TV-Rechte zwischen ORF und ATV: BKS legt neues Angebot vor
- Nächste Sitzung findet am 6. September statt
·Erbitterter Streit um
Fußball-TV-Rechte
Premiere und ATV lehnen Vergleichsvorschlag ab
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Der Streit um die TV-Rechte der heimischen Bundesliga zwischen Premiere und ATVplus auf der einen und dem ORF auf der anderen Seite geht in die nächste Runde. Jetzt hat der Bundeskommunikationssenat (BKS) neue Vorschläge präsentiert.
Ein erstes BKS-Angebot aus der Vorwoche hatten Premiere und ATV abgelehnt. Nun kommt der BKS Premiere und ATV zwar entgegen, Branchenkenner gehen aber davon aus, dass das Angebot sowohl für den ORF als auch für die kommerziellen Anbieter nur schwer akzeptierbar ist.
Das Vergleichsangebot des BKS im Detail: Bei Samstagspielen der T-Mobile-Bundesliga, deren planmäßiges Spielende vor 19:55 Uhr ist, soll der ORF das Recht haben, nach 19:55 Uhr 45 Sekunden pro Spieltag für zwei Spiele seiner Wahl zu senden. Zusätzlich soll der ORF das Recht haben, nach 22:00 Uhr höchstens 90 Sekunden pro Spiel, insgesamt höchstens 180 Sekunden wahlweise in den Programmen ORF 1 oder ORF 2 zu senden. Bei Samstagsspielen, deren Spielende nach 19:55 Uhr ist, soll der ORF das Recht haben, nach 22:00 Uhr höchstens 180 Sekunden pro Spieltag bei freier Auswahl der Spiele zu senden.
Für Sonntagsspiele soll sich das Ausmaß der Kurzberichterstattung des ORF aus der Anzahl der Spiele multipliziert mit 60 Sekunden ergeben. Für Spiele in den "englischen Wochen" soll der ORF berechtigt sein, den Kurzbericht frühestens ab 22:00 Uhr zu senden. Bei der Red Zac Erste Liga soll das Ausmaß der Kurzberichterstattung 90 Sekunden pro Spieltag für zwei Spiele pro Spieltag betragen. Als Preis für das Recht auf Kurzberichterstattung durch den ORF schlägt der BKS 1.000 Euro pro Minute vor. Weiters betonte der Senat, dass der Vergleichsvorschlag bei Nichteinigung nicht präjudiziell sei.
ORF, Premiere und ATV haben nun bis 12. August Zeit, eine Stellungnahme abzuliefern. Die nächste BKS-Sitzung findet am 6. September statt. Basis des Streits ist das Fernsehexklusivrechtegesetz aus dem Jahr 2001, das auf einer Empfehlung des Europarates aus dem Jahr 1991 basiert. Es sieht ein "Recht auf Kurzberichterstattung" vor: Hat ein Fernsehveranstalter die Exklusivrechte an einem "Ereignis von allgemeinem Informationsinteresse" erworben, muss er anderen TV-Sendern "zu angemessenen Bedingungen" erlauben, maximal 90 Sekunden dieses Ereignisses für die Berichterstattung zu verwenden.
In der Medienbranche und auch bei den Fußballverantwortlichen wird dieser Präzedenzfall inzwischen mit großem Interesse verfolgt. Sollte sich der Bundeskommunikationssenat für eine breite und frühzeitige Kurzberichterstattung im ORF entscheiden, meinen Experten, dass die derzeitige Finanzierung der heimischen Fußball-Bundesliga auf dem Spiel stehen könnte. Die Bundesliga müsste ihre TV-Rechte künftig wohl billiger abgeben. Auch weiter führende Rechte - Stichwort UMTS - könnten von einer Entwertung betroffen sein.
