Dienstag, 3. August 2004

Streit um die Fußball-TV-Rechte: Premiere und ATV lehnen Vergleichsvorschlag ab

  • Privatsender üben harte Kritik am ORF: "Einseitige Privilegierung" und "durchsichtiger Taschenspielertrick"

Der Pay-TV-Sender Premiere sowie der Privatsender ATVplus lehnen im Streit mit dem ORF um die Fernsehrechte der österreichischen Fußball-Bundesliga einen Vergleichsvorschlag des Bundeskommunikationssenats (BKS) ab. Bei Premiere sprach man von einem "inakzeptablen" und "unfairen" Vorschlag, bei ATVplus war sogar von einer wirtschaftlichen Gefährdung des Senders die Rede. Der BKS muss nun in seiner Sitzung am Mittwoch über die weitere Vorgangsweise in der Causa entscheiden.

Zur Vorgeschichte: Der ORF hatte sich um Fußball-Kurzberichte in seiner Sport-Hauptnachrichtensendung bemüht. Mit einem Angebot des Rechte-Inhabers Premiere war man nicht zufrieden und legte Beschwerde beim BKS ein. Dieser machte ein Vergleichsangebot: Der ORF soll von jedem Bundesliga-Spiel Kurzberichte in der Länge von 60 Sekunden bringen können - nach der "Zeit im Bild 1" oder nach der "Zeit im Bild 2" und damit vor der ATV-Show "Volltreffer", die um 22.00 Uhr beginnt. Der ORF hatte zuvor Interesse an je 90 Sekunden signalisiert. Premiere und ATV konnten sich nur 90 Sekunden vom gesamten Spieltag, Ausstrahlung nach Beginn der Sendung "Volltreffer" und einen marktkonformen Preis vorstellen.

Den vorliegenden BKS-Vorschlag bezeichnete Premiere-Chef Georg Kofler nun im Gespräch mit der APA als "völlig inakzeptabel, unfair, nicht sachgerecht". Und weiter: "Das wäre eine einseitige Privilegierung des ORF, wie sie in keinem anderen europäischen Land bei einem öffentlich-rechtlichen Sender akzeptiert würde." Die Aktion sei ein "durchsichtiger Taschenspielertrick" des ORF. Dieser würde damit im Umfeld der "Zeit im Bild" plötzlich mehr Fußball bringen als früher: Bei vier Spielen vier Minuten Spielberichte, mit ein paar Interviews dazu hätte der ORF "durch die Hintertür" eine Fußball-Show ohne zu zahlen. "Damit kann man auf dem Naschmarkt hausieren gehen, aber so bescheuert sind wir nicht."

Verfall bei den Fußball-Rechten möglich
Kofler ließ denn auch keinen Zweifel daran, dass man eine Entscheidung, die in diese Richtung gehen sollte, durch alle Instanzen anfechten würde. "Das ist von erheblicher Tragweite für den Sportrechtehandel in Österreich." Exklusivität wäre dann nichts mehr wert. Ein Ausstieg aus der Bundesliga sei zwar kein Thema, langfristig würde es aber wohl einen Verfall bei den Fußball-Rechten geben, so Kofler zu möglichen Auswirkungen.

Ablehnend reagierte auch ATVplus. In einer 14-seitigen Stellungnahme an den BKS wird indirekt argumentiert, dass ein solches Vergleichsangebot die Verwirklichung eines dualen Fernsehsystems in Österreich konterkarieren könnte. Man verweist auf die Situation in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht festgehalten habe, dass das Kurzberichterstattungsrecht nicht vor dem vertraglich begründeten Übertragungsrecht ausgeübt werden dürfe. Weiters hätten die deutschen Verfassungsrichter eine "Einschränkung des Grundrechtes der Berufsfreiheit durch das Kurzberichterstattungsrecht" geortet.

Wenn ATVplus diesen Vorschlag akzeptiert, "entwertet sie die von ihr erworbenen Lizenzrechte in einem wirtschaftlich untragbarem Ausmaß und gefährdet somit aus eigenem ihre Stellung als zweiter terrestrischer Fernsehveranstalter in Österreich", heißt es in der Stellungnahme abschließend. ATV-Chef Franz Prenner hatte bereits in der Vorwoche heftige Kritik geübt. Beim ORF wollte man das laufende Verfahren bisher nicht kommentieren.

Recht auf Kurzberichterstattung
Basis des Streits ist das Fernsehexklusivrechtegesetz aus dem Jahr 2001, das auf einer Empfehlung des Europarates aus dem Jahr 1991 basiert. Es sieht ein "Recht auf Kurzberichterstattung" vor: Hat ein Fernsehveranstalter die Exklusivrechte an einem "Ereignis von allgemeinem Informationsinteresse" erworben, muss er anderen TV-Sendern "zu angemessenen Bedingungen" erlauben, maximal 90 Sekunden dieses Ereignisses für die Berichterstattung zu verwenden. (apa/red)

3.8.2004 15:40