Freitag, 6. August 2004

Kampf gegen den Terror: Ermittlungen gegen Islamisten in Deutschland!

  • Insgesamt 32 Wohnungen und Moscheen wurden durchsucht - gegen 24 Personen Ermittlungen eingeleitet

In Deutschland sind bei einer landesweiten Aktion am Freitag 32 Gebäude, Wohnungen und Moscheen der verbotenen Islamisten-Organisation "Kalifatsstaat" durchsucht worden. Wie die Münchner Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden gegen 24 von insgesamt 79 kontrollierten Personen Ermittlungen eingeleitet. Sie gelten als Rädelsführer und Mitglieder der extremistischen Vereinigung des "Kalifen von Köln".

"Es konnten dabei Hinweise gefunden werden, dass der Verein weiter besteht", sagte der Augsburger Kriminaldirektor Klaus Bayerl. Bereits seit Monaten hätten sich die Verdachtsmomente verdichtet, dass die Ende 2001 verbotene Organisation, die sich die Abschaffung demokratischer Strukturen zum Ziel gesetzt hat, noch immer aktiv sei.

Gegen die 24 Personen, die überwiegend türkischer Herkunft sind, wird wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Vereinigungsverbot weiter ermittelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft droht ihnen eine Geldstrafe, oder eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Zu Festnahmen kam es nicht.

Unter den kontrollierten Personen seien einige aus dem unmittelbaren Umfeld Kaplans gewesen. Die Polizisten stellten umfangreiches Beweismaterial wie Bücher, Plakate, Flugblätter, Filmmaterial und einen Computer sicher. Hinweise auf geplante Anschläge oder ähnliche Vorhaben habe es nicht gegeben.

Der islamistische "Kalifatsstaat" will nach Erkenntnissen der Ermittler die Demokratie abschaffen und verstößt gegen die deutsche Verfassung. Kaplan hat in Deutschland eine vierjährige Haftstrafe wegen Aufrufs zum Mord verbüßt. Gegen seine Abschiebung in die Türkei legte er Einspruch ein. Dort droht ihm ein Prozess wegen Hochverrats.

Bereits Ende 2003 hatte es eine groß angelegte Razzia bei mehr als 1.000 Anhängern des "Kalifatstaats" gegeben. Im vergangenen Oktober hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht das 2001 ausgesprochene Verbot der Organisation bestätigt. (apa/red)

6.8.2004 21:40