Muss Mölzer EU-Mandat abtreten? VfGH entscheidet noch im August!
- VfGH-Sprecher: Termin wird derzeit organisiert
·Mölzers Sitz im EU-Parlament gefährdet!
Experte Mayer: "Prinzip der Verhältniswahl verletzt"
Noch im August soll fest stehen, ob der EU-Abgeordnete Andreas Mölzer sein Mandat für die FPÖ behalten kann, oder ob er es an den blauen Spitzenkandidaten bei der EU-Wahl, Hans Kronberger, abtreten muss. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird im August darüber entscheiden.
Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest, "der Termin wird derzeit organisiert", so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth. Zum Ausgang des Verfahrens wollte er sich nicht äußern.
Kronberger hatte das Wahlverfahren im Juli beim Höchstgericht angefochten. Hintergrund: Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass Kandidaten, die mehr als sieben Prozent der auf die Partei entfallenen Stimmen als Vorzugsstimmen bekommen, vorgereiht werden. Mölzer schaffte doppelt so viele, wie er für das Mandat brauchte: 21.980 statt 10.913. Kronberger brachte es auf lediglich 8.965 - der drittgereihte Mölzer zog also in das EU-Parlament ein.
Kronberger argumentiert in der Anfechtung, es könne nicht sein, dass nur sieben Prozent der Stimmen einer Partei den übrigen 93 Prozent ihren Kandidaten aufzwingen. Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte vor einer Woche die Anfechtung als Erfolg versprechend bezeichnet. (apa)
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