Donnerstag, 29. Juli 2004

1 Jahr auf Bewährung für Autobahnraser: Strafe für "Drängler" wurde herabgesetzt

  • Ursprüngliches Urteil: 18 Monate ohne Bewährung
  • Angeklagter für Tod von zwei Menschen verantwortlich

Der Karlsruher Autobahnraser ist im Berufungsprozess zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden - und damit deutlich milder als in der Vorinstanz. Das Landgericht Karlsruhe sprach den DaimlerChrysler-Ingenieur am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und der Straßenverkehrsgefährdung schuldig; durch Drängelei auf der Autobahn 5 habe er den Tod zweier Menschen verursacht. Der Verteidiger Georg Prasser, der einen Freispruch beantragt hatte, kündigte Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe an.

Das Karlsruher Amtsgericht hatte im Februar eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung verhängt. Nach dem Urteil der zweiten Instanz muss der 35-Jährige dagegen nicht ins Gefängnis. Der Angeklagte habe bereits seinen Job verloren und werde durch das große Medieninteresse "für lange Zeit gebrandmarkt sein", sagte der Vorsitzende Richter Harald Kiwull zur Begründung. Der Angeklagte muss außerdem 12.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen und hat für mindestens ein Jahr seinen Führerschein los. Der Autokonzern DaimlerChrysler hat sich mit Wirkung 31. Juli von ihm getrennt.

Nach Kiwulls Worten besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte am 14. Juli 2003 mit hoher Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos bis auf 10 oder 20 Meter auf einen Kleinwagen aufgefahren war, der mit 130 bis 150 Stundenkilometern auf der linken Spur unterwegs war. "Es kam ihm darauf an, möglichst schnell voranzukommen." Die Fahrerin des Kleinwagens habe vor Schreck das Steuer herumgerissen und sei ins Schleudern gekommen. Der Wagen prallte gegen eine Baumgruppe; die 21-jährige Mutter und ihre zweijährige Tochter starben.

Zentraler Zeuge ist aus Sicht des Gerichts ein Autofahrer, der die typischen, voneinander abgesetzten Doppelscheinwerfer des fast 500 PS starken Mercedes 600 CL Coupé erkannt hatte, der ihn kurz vor dem Unfall mit rund 250 Stundenkilometern überholte. Außerdem habe die Polizei bei einer "umfassenden, akribischen und äußerst sorgfältigen" Rasterfahndung nach einem dunklen Mercedes mit Doppelscheinwerfern, BB-Kennzeichen und großem Hubraum Hunderte von Autos überprüft. Übrig geblieben sei nur der Mercedes, mit dem der Angeklagte an jenem Morgen unterwegs zur Teststrecke in Papenburg war.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bestätigung des amtsgerichtlichen Urteils beantragt. Der Angeklagte hatte seine Verantwortung für den Unfall stets bestritten. Das Gericht bescheinigte ihm, bei den Angaben über die Fahrzeit am Unfalltag gelogen zu haben, und geht davon aus, dass er zumindest Zweifel an seiner Schuld hatte: "Er war sich jedenfalls selbst nicht sicher, ob er es war", sagte der Richter. (apa/red)

29.7.2004 10:26