"Fall Maria": Adoptivmutter hat fünfjährige Haftstrafe nie verbüßt!

Wegen Vollzugsuntauglichkeit wurde pensionierte Religionslehrerin nie in Strafhaft genommen

Im Juni 1998 war die pensionierte Religionslehrerin rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. "Sie ist nie in Strafhaft gekommen. Die Begründung lautet dauernde Vollzugsuntauglichkeit", bestätigte Friedrich Forsthuber, Pressesprecher im Wiener Landesgericht, am Donnerstagnachmittag auf APA-Anfrage.

Die Adoptivmutter ist mittlerweile 72 Jahre alt. Sie soll an mehreren körperlichen Gebrechen leiden, die - wie einige Gutachten bestätigt haben - sie haftunfähig machen.

Woran die Frau genau leidet, ließ sich vorerst nicht im Detail eruieren: Der ursprünglich mit der Causa betraute Vollzugsrichter ist seit einiger Zeit in Pension, sein Nachfolger hat am 2. April das Wiener gerichtsmedizinische Institut ersucht, die Adoptivmutter neuerlich zu untersuchen. "Der gesamte Akt liegt bei der Gerichtsmedizin, so dass nähere Informationen zum Gesundheitszustand derzeit nicht greifbar sind", sagte Forsthuber.

Im Landesgericht rechnet man damit, dass das Gutachten im kommenden September vorliegen wird. "Dann wird man sehen, wie es ihr wirklich geht", so Forsthuber.

Die Religionslehrerin aus Wien-Donaustadt war Anfang Juli 1996 mit ihrem damals 70 Jahre alten Ehemann in U-Haft gekommen, nachdem das Martyrium ihrer Adoptivtochter bekannt wurde. Während des Prozesses wurde diese verlängert, zum Zeitpunkt des Berufungsverfahrens befand sich die Adoptivmutter allerdings schon auf freiem Fuß. Ihr als Mittäter verurteilter Mann ist vor einiger Zeit gestorben. (apa)