Mit 51 Jahren in Pension: Gendarmerie-General Strohmeyer muss gehen!

"Man wollte sich den Abberufungsbescheid ersparen" Strasser-Rechtfertigung: "Andauernder Krankenstand"

Die offizielle Begründung für die Pensionierung des 51-Jährigen ist sein Gesundheitszustand. Der Beamte befindet sich tatsächlich in ärztlicher Behandlung. Strohmeyer: "Man wollte sich meinen Abberufungsbescheid (als Gendarmerie-General, Anm.) ersparen, weil man Angst hatte, dass er vor dem Verfassungsgerichtshof nicht hält."

Er kündigte an, die Pensionierung von seinem Anwalt prüfen zu lassen und eventuell den Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof anzurufen. "Es geht in Wahrheit darum, einen Sachkritiker mundtot zu machen", sagte Strohmeyer.

Strasser verteidigt Vorgehen
Innenminister Ernst Strasser verteidigt in der "Presse" die Pensionierung des 51-jährigen Gendarmerie-Generals Oskar Strohmeyer. "Laut Auskunft der Personalabteilung ist Herr Strohmeyer seit Mai 2003 in andauerndem Krankenstand. Aufgrund des andauernden Krankenstands hat das Bundespensionsamt ein Gutachten vorgelegt, wonach Strohmeyer auf Dauer in diesem Bereich nicht arbeitsfähig sei. Das Gutachten wurde Strohmeyer zugesandt, er hatte 14 Tage Zeit, Einwände zu erheben." (apa/red)