Nach Kritik von Justizministerium: Grasser verteidigt "Rasterfahndung"!
- Laut Minister gab es aber noch keine "Abfrage"
- Miklautsch-Bedenken "entbehren jeder Faktenlage"
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Vorzeitige Entlassungen "nur ein Teilaspekt"
Nach Kritik von Justizministerin Miklautsch meldete sich nun Finanzminister Grasser zu Wort. "Im BMF hat es keine einzige Vermögensabfrage von Mitarbeitern gegeben", versicherte Grasser in einer Aussendung, "folglich entbehren die rechtlichen Bedenken meiner Kollegin Miklautsch gänzlich jeder Faktenlage."
Das "profil" hatte am Wochenende berichtet, dass das Ministerium Bonitätsprüfungen seiner Mitarbeiter plane. Miklautsch hatte dies als rechtlich bedenklich bezeichnet. Am Dienstag hat ein diesbezügliches Gespräch zwischen Miklautsch und Grasser stattgefunden.
Die seitens der SPÖ und der Personalvertretung des Finanzministeriums kritisierten "Logfile-Analysen" werden von Grasser in der Aussendung verteidigt. Rechtliche Grundlage der Praxis liefert laut Grasser das Bundesministeriengesetz. Im Sinne des Par. 7 sei jeder Bundesminister ermächtigt, innerhalb seines Ressorts Einrichtungen zur inneren Revision sowie zur Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung zu schaffen. Par. 4 verpflichte ihn, Missstände mit den gesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln unverzüglich abzustellen. (apa/red)
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