Zwischenbilanz des Versöhnungsfonds: Bisher 335 Millionen Euro ausbezahlt
- 125.843 NS-Opfer erhielten bereits Geld
- Großteil der Auszahlungen nach Mittel- und Osteuropa
Bisher hat der Versöhnungsfonds Entschädigungszahlungen an 125.843 ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter geleistet. Das teilte der Fonds am Dienstag im Anschluss an eine Sitzung des Fondskuratoriums mit. Insgesamt wird der mit 436 Mio. Euro (sechs Mrd. S) dotierte Fonds Auszahlungen an geschätzte 140.000 Leistungsberechtigte erbringen. Bisher wurden 335 Mio. Euro an NS-Opfer ausgeschüttet. Der Fonds arbeitet noch bis Ende 2005. Die Antragsfrist endete aber bereits Ende 2003.
Zwangs- und Sklavenarbeiter wurden von den Nationalsozialisten vor allem in Mittel- und Osteuropa rekrutiert. Das spiegelt sich auch in der Länderstatistik wider. So erfolgten bisher 42.556 Auszahlungen in der Ukraine, 22.573 in Polen, 12.973 in Russland, 11.053 in Tschechien, 5.531 in Ungarn und 4.335 in Weißrussland. Weitere 26.802 Auszahlungen erfolgten weltweit in über 60 Staaten.
Der mit den Beiträgen des Bundes, der Länder und der österreichischen Wirtschaft ausgestattete Fonds, der am 20. Dezember 2000 konstituiert wurde, zahlt an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter in drei verschiedenen Kategorien aus. Sklavenarbeiter erhalten demnach 7.630,65 Euro (105.000 S), Industriearbeiter 2.543,55 Euro (35.000 S) und Arbeiter in der Landwirtschaft 1.453,46 Euro (20.000 S). Kinder erhalten den gleichen Betrag wie ihre Eltern und Mütter, die ihre Kinder in Spezialkliniken für Zwangsarbeiterinnen zur Welt bringen mussten oder zum Schwangerschaftsabbruch genötigt wurden, bekommen zusätzlich 363,36 Euro (5.000 S).
Vom NS-Regime wurden ungefähr eine Million Ausländer auf dem Gebiet des heutigen Österreich zur Zwangsarbeit eingesetzt. Bei Einsetzung des Fonds war von rund 150.000 noch lebenden ehemaligen NS-Zwangsarbeitern ausgegangen worden. Im Fondsbüro rechnet man nun schlussendlich mit 140.000 Betroffenen. Erben von Opfern erhalten nur dann eine Leistung, wenn der Betroffene am oder nach dem 15. Februar 2000 verstorben ist. An ehemalige Kriegsgefangene werden keine Leistungen erbracht.
(apa/red)
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