Länger Arbeiten ohne Lohnausgleich: Laut Bartenstein kollektivverträglich möglich
- Schüssel sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf
- Arbeitsminister will Verhandlungen mit Sozialpartnern
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Für Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) ist eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich nur dann möglich, wenn die Kollektivvertragspartner in den einzelnen Branchen dies so festlegen würden. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) bekräftigt, er sehe in Zusammenhang mit der Verlängerung der Arbeitszeit keinen Handlungsbedarf.
Er sei nicht der Meinung, dass es Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich geben sollte, so Bartenstein, "es sei denn, die Kollektivvertragspartner treffen in den einzelnen Branchen eine anders lautende Regelung". Die Sozialpartner habe er aufgefordert, zu dieser Frage Verhandlungen aufzunehmen.
In einer schriftlichen parlamentarischen Anfragebeantwortung betonte der Minister, dass er nie von einer Arbeitszeitverlängerung, sondern von einer Flexibilisierung der Arbeitszeit gesprochen habe. Er habe sich darüber hinaus ausdrücklich gegen jegliche Lohnkürzung, wie sie eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich mit sich brächte, ausgesprochen. Das Arbeitszeitgesetz biete bereits eine Fülle von Möglichkeiten einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung, doch bedürften diese Modelle in der Regel einer Zulassung durch den Kollektivvertrag.
"Ich halte es daher für sinnvoll, darüber zu diskutieren, ob die Zulassung dieser Flexibilisierungsmöglichkeiten zumindest teilweise auf die betriebliche Ebene zu verlagern seien, um - innerhalb der geltenden Wochenarbeitszeitgrenzen - eine optimale Anpassung der Arbeitszeit an die spezifischen Bedürfnisse des Betriebes und die individuellen Wünsche der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ermöglichen", so Bartenstein.
Es gehe dabei nicht etwa darum die Arbeitszeit insgesamt zu verlängern, sondern ausschließlich darum, innerhalb der höchstzulässigen Arbeitszeitgrenzen weiter Flexibilisierungsmöglichkeiten zu eröffnen, und zwar so wohl im Interesse der Arbeitnehmer, die dadurch beispielsweise längere zusammenhängende Freizeiten gewinnen könnten, als auch im Interesse der Wirtschaft. Er habe die Sozialpartner daher aufgefordert, zu dieser Frage Verhandlungen aufzunehmen und gemeinsame Lösungen vorzuschlagen.
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) bekräftigte, er sehe, was die Verlängerung der Arbeitszeit betrifft, für Österreich keinen Handlungsbedarf. Österreich habe eine viel bessere Situation als Deutschland, so Schüssel. Schon jetzt könne auf Grund geltender Gesetze und Kollektivverträge bis zu 45 Stunden in der Woche gearbeitet werden, über das Jahr werde das ausgeglichen. Diese Flexibilität sei einer der Gründe, warum Österreich eine halb so hohe Arbeitslosenrate habe wie Deutschland. Grundsätzlich solle man das Thema Arbeitszeit den Sozialpartnern überlassen, so der Bundeskanzler. Die hätten in Österreich dabei das Sagen und könnten mit betrieblichen Vereinbarungen all das leisten, was in der modernen Produktionswelt notwendig sei. Eine Gesetzesänderung sei nicht notwendig. (apa/red)
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