Freitag, 24. Juni 2005

Kein Ärger mit dem Reisepass: Woran Sie denken sollten, bevor es in den Urlaub geht

  • Achtung: Nur im Schengenraum braucht man keinen Pass
  • Wichtig: Kopie getrennt vom Original aufbewahren!

Den Reisepass braucht man zwar nicht mehr unbedingt für Reisen innerhalb der EU, mithaben sollte man ihn zur Sicherheit aber trotzdem. In den meisten EU-Ländern darf der Pass maximal fünf Jahre abgelaufen sein, ein Personalausweis muss als Reisedokument immer gültig sein. Der nationale Führerschein ist zwar ein amtlicher Lichtbildausweis, er gilt auf Reisen aber nicht als Personaldokument.

"Speziell aufpassen muss man in jenen EU-Staaten, die nicht dem Schengenraum angehören. Das sind die zehn neuen EU-Länder sowie Großbritannien, Irland und Dänemark", so Kabourek. "Im Gegensatz zu den Schengen-Ländern müssen bei der Einreise Personaldokumente vorgezeigt werden. Reisepass oder Personalausweis mitnehmen ist ein absolutes Muss." In außereuropäischen Staaten muss der Pass oft noch eine bestimmte vorgeschriebene Zeitspanne nach der Einreise gültig sein (z.B. in China noch sechs Monate).

Notfall-Tipps
Reisepasslose Kinder: Oma und Opa wollen mit ihrem Enkelkind in den Urlaub. Ab geht es Richtung Flughafen - und dort ist auch schon Endstation. "Das Kind darf nicht verreisen. Es ist im Reisepass der Mutter eingetragen, die aber nicht mitfährt", berichtet Kabourek. Auch wenn das Kind gemeinsam mit den Eltern verreist, kann ein Reisepass-Eintrag zu massiven Problemen führen. Kabourek: "Wir empfehlen Eltern, für ihre Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr einen eigenen Pass zu besorgen. Der ist dann auch bis zum zwölften Lebensjahr gültig. Ab diesem Alter ist ein eigener Pass dann übrigens Pflicht".

Reisepass vergessen
Noch ist der Urlaub nicht verloren, es gibt Möglichkeiten, die Reise trotzdem anzutreten. Um Zeit zu gewinnen, muss im Notfall der Flug verschoben werden. Die Polizeistation am Flughafen stellt jedenfalls keine Notpässe mehr aus. Jetzt können Reisende ihr Glück nur beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft versuchen. Teilweise gibt es einen Journaldienst außerhalb der Amtsstunden. In Wien wird der Notpass außerhalb vom Parteienverkehr von der Rathauswache (MA 68) ausgestellt. Wichtig ist, dass man mittels Flugticket oder Hotelbestätigung nachweisen kann, den Pass wirklich zu benötigen. Übrigens: Wer bereits in Besitz eines EU-Passes ist, dem reicht ein Führerschein, um sich auszuweisen und ein Notpass kann ausgestellt werden. Wer sich nicht ausweisen kann, muss seine Identität durch einen Angehörigen bezeugen lassen. Vom Reiseziel abhängig, ist ein Notpass aber nur begrenzte Zeit gültig.

Reisepass im Ausland verloren oder gestohlen
Jetzt muss man rasch handeln und bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige machen. Dann lässt man sich bei der österreichischen Vertretungsbehörde einen kurzfristigen Reisepass für die Heimreise ausstellen. "Um vor Ort leichter agieren zu können, sollte man auf jeden Fall Kopien der Dokumente mitnehmen und diese im Gepäck getrennt von den Originalen verwahren", empfiehlt Kabourek. Wieder daheim, gehört der Verlust dann nochmals polizeilich gemeldet und das neue Dokument beantragt. (apa/red)

24.6.2005 11:53