Neue Pensionen: Was die Frauen nach der Harmonisierung wirklich erwartet!
- Kontrahentinnen: Prammer, Haubner, Glawischnig
- PLUS: Ab wann, wie viel, Antrittsalter, Ersatzzeiten
Für Verunsicherung sorgt der Entwurf des neuen Pensionssystem, das ab 1.1.2005 gelten soll. Viele Frauen fühlen sich von der "Harmonisierung", die laut Familienstaatssekretärin Ursula Haubner "sehr gerecht" ist, benachteiligt. WOMAN erklärt den aktuellen Stand der Dinge.
Für alle Berufstätigen, die derzeit älter als 55 Jahre sind, bleibt das alte System bestehen. Für unter 55-jährige gilt: Frauen können mit 60 Jahren, Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Ausnahmen: Landes- und Gemeindebedienstete die Sonderregelungen haben.
Wie viel?
Wer 45 Beitragsjahre hat, erhält 80 Prozent des durchschnittlichen Lebensverdienstes. Höhere Ansprüche aus den Jahren der alten Pensionsregelung, die bis 2005 erworben werden, bleiben aber bestehen. Sie werden zu der ab dann in Kraft tretenden Regelung der lebenslangen Durchrechnung hinzugerechnet.
Frühpension
Hier sind wir Frauen benachteiligt! Während für Männer die Frühpension wieder eingeführt wird (je nachdem wieviel Abschlag sie in Kauf nehmen, ab 62), bleibt Frauen dieser Weg beim derzeitigen Entwurf wegen ihres "ohnehin früheren Antrittsalters" versagt.
Zukünftiges Antrittsalter
Fix ist: Das Antrittsalter der Frauen wird bis 2033 auf 65 Jahre angehoben. SP-Frauenchefin Barbara Prammer fordert, dass die schrittweise Umstellung frühestens 2019 beginnt. Es wird noch verhandelt.
Ersatzzeiten
Für Kindererziehungszeiten wird ein fiktives Einkommen von 1.350,- Euro zur Pensionsberechnung angenommen. Zu gering, findet Grünen Vize-Chefin Ewa Glawisching: "Eine Frau müsste 20 Kinder haben, damit sich dieses Geld rechnet."
Smart Food by Roland Trettl08:16
Intelligent essenHangar-7-Starkoch Roland Trettl zeigt, welches Essen dem Gehirn gut tut UND schmeckt
