UMTS-Betreiber erfüllen Versorgungs- pflichten: 25% Netz ist bereits abgedeckt
- Bis 2005 muss sich der Versorgungsgrad verdoppeln
- Regulierungsbehörde führte sogar Testanrufe durch
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Die fünf UMTS-Betreiber in Österreich sind der Strafe entkommen. Sie haben die vorgeschriebenen Mindest-Versorgungspflichten erfüllt. Demnach wiesen Mobilkom Austria, T-Mobile Austria, One, tele.ring und Hutchison bis Ende 2003 die vorgeschriebene 25-prozentige Netzabdeckung bei einer Datenrate von 144 kbit pro Sekunde auf. Zu diesem Schluss kommt die Telekom-Control-Kommission (TKK) nach einer eingehenden Überprüfung der Lizenzauflagen.
Die nächste Überprüfung der Versorgungsauflagen durch die TKK wird im Jahr 2006 erfolgen, mit Stichtag 31.12.2005 müssen die UMTS-Betreiber einen Versorgungsgrad von 50 Prozent anzubieten. Bei Nicht-Erfüllung dieser Auflagen drohen Pönalen bis zu 16 Mio. Euro.
Die bis Ende 2003 vorgeschriebene Versorgung sei mittels Kanalmessungen und Testanrufen überprüft worden, hieß es weiter. Bei den Kanalmessungen sei der Aufbau von Signalverbindungen überprüft worden, diese seien die Voraussetzung für die erfolgreiche Sprach- und Datenübertragung.
Die Testanrufe mittels UMTS-Handys zur Feststellung der Qualität seien zu einer bei der RTR eingerichteten Festnetznummer mit genauer Dokumentation auf einem Anrufbeantworter erfolgt. Die Anzahl der Testanrufe wurde mittels eines statistischen Verfahrens ermittelt. Anhand des Messergebnisses erfolgte dann die statistische Auswertung zur Ermittlung des Versorgungsgrades. Die für die Überprüfung erforderlichen Daten hatten die fünf UMTS-Lizenzinhaber der TKK bis Anfang März geliefert. (apa/red)
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