Urteil im Mannesmann-Prozess verkündet: Freispruch für alle Angeklagten
- Keine Verurteilung wegen Prämien bei Übernahme
- Mannesmann-Chef Esser hatte 30 Mio. Euro erhalten
Im bisher größten deutschen Prozess um Millionenabfindungen an Top-Manager des Mannesmann-Konzerns hat ein Gericht den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und die fünf weiteren Angeklagten freigesprochen. Die bei der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone vor vier Jahren gezahlten Millionenprämien an die Mannesmann-Manager seien nicht als Untreue zu werten und strafrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte die 14. Große Strafkammer des Gerichts.
Allerdings hätten der Chef der größten deutschen Bank und andere Mitglieder des Aufsichtsratspräsidiums mit den Beschlüssen zur Zahlung von Millionenprämien gegen das Aktienrecht verstoßen.
Allein der damalige Mannesmann-Chef Klaus Esser hatte 30 Mio. Euro erhalten. Dieser Tatbestand des Zivilrechts stand in Düsseldorf jedoch nicht zur Verhandlung. In Justizkreisen hieß es, die Staatsanwaltschaft, die teilweise Haftstrafen beantragt hatte, werde das Urteil anfechten. Sie hatte für die Angeklagten teils mehrjährige Haftstrafen gefordert.
Die vorsitzende Richterin, Brigitte Koppenhöfer, erklärte in ihrer Urteilsbegründung: Die Kammer habe Zweifel gehabt. Zweifel würden aber "im deutschen Strafrecht zu Gunsten der Angeklagten ausgelegt". Die Angeklagten würden daher freigesprochen, so Koppenhöfer nach rund halbjähriger Verhandlungsdauer. Der Prozess hatte auch eine heftige gesellschaftspolitische Debatte über die Legitimität solch hoher Prämien ausgelöst. Unter anderem wurde eine "Corporate-Governance-Kommission" unter Leitung des Ex-Krupp-Chefs Gerhard Cromme eingerichtet, die einen Ehrenkodex über ethisch verantwortbare Unternehmensführung erarbeitete.
Besonders kritisch äußerte sich die Richterin zu den Zahlungen an Esser-Vorgänger und Aufsichtsratschef Joachim Funk, der sechs Mio. DM (3,07 Mio. Euro) erhalten hatte. Es sei ausgeschlossen, dass diese Zahlungen an einen nicht mehr der operativen Unternehmensführung angehörigen Manager im Konzerninteresse gelegen hätten. Deshalb hätten sich der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und Ackermann als Präsidiumsmitglieder des Aufsichtsrats gravierender Pflichtverletzungen schuldig gemacht und bedingt vorsätzlich gehandelt. Nur weil sie ohne Unrechtsbewusstsein gehandelt und einen so genannten unvermeidbaren Verbotsirrtum begangen hätten entkämen sie einer Verurteilung wegen Untreue. "Beiden fehlte die Einsicht, Unrecht zu tun. Sie waren nicht über die Rechtswidrigkeit der Prämie an sich informiert", sagte Koppenhöfer.
Prämie als "doppelte Bezahlung"
Die Prämie für Unternehmenschef Esser kritisierte die Richterin als "doppelte Bezahlung", denn die existierenden Gehaltsregelungen bei Mannesmann hätten bereits die Leistungen des Konzernchefs abgegolten. Weil zudem absehbar gewesen sei, dass Esser Mannesmann bald verlassen würde, habe die Prämie auch nicht als Anreiz für künftige Leistungen gelten können. Gleichwohl sei der strafrechtliche Tatbestand der Untreue nicht gegeben. Dazu hätte eine "gravierende Pflichtverletzung" vorliegen müssen, was nicht der Fall gewesen sei.
"Der Bestand und die Rentabilität Mannesmanns sind nicht durch die Prämien gefährdet worden", begründet die Richterin das Urteil. Auch die These für die Käuflichkeit Essers sei für die Kammer widerlegt. Esser hatte Mannesmann nach der Prämienzahlung verlassen. Nach der Abkehr Essers von seinem heftigen Widerstandskurs gegen die Unternehmensübernahme hatte die Staatsanwaltschaft den Verdacht geäußert, Esser habe sich durch die Prämie kaufen lassen.
In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Richterin alle Prozessparteien scharf. In ihrer Karriere habe sie noch nie derartig viele Versuche der Einflussnahme erlebt. Dies sei bis hin zu persönlichen Drohanrufen gegen sie gegangen. "Wir sind kein Scherbengericht für die deutsche Wirtschaft", betonte die Richterin. "Man muss den Angeklagten nicht alles glauben, darf ihnen aber auch nicht alles unterstellen."
"Keine aktienrechtlichen Verfehlungen"
Ackermann-Verteidiger Klaus Volk sagte in einer ersten Reaktion, aus seiner Sicht habe sich der Chef der Deutschen Bank auch keiner aktienrechtlichen Verfehlungen schuldig gemacht. Diese Haltung werde überwiegend auch von anderen Juristen geteilt. Ackermann selbst sagte: "Freispruch ist Freispruch. Alle Fakten sind so bestätigt worden, wie wir sie präsentiert haben." Jetzt müsse geprüft werden, wie Kompensationen in Zukunft geregelt würden. Esser betonte, er habe sich in der Sache korrekt verhalten.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, die rund 180 Mrd. Euro schwere Übernahme des Konzerns dazu genutzt zu haben, Managern Millionen-Prämien und -Abfindungen zuzuschieben. Dies habe den Tatbestand der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu erfüllt. Für Esser hatte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung gefordert, für Ackermann eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Funk solle für drei Jahre ins Gefängnis. Für Zwickel war eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert worden. Für die übrigen beiden Angeklagten hatten sie auf Bewährungsstrafen plädiert. (apa/red)
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