Dienstag, 20. Juli 2004

EuGH rügt Österreich: Besteuerung ausländischer Dividenden in der Kritik

  • Möglicherweise richtungsweisendes Urteil gefällt
  • Steuerrecht benachteiligt ausländische Sachverhalte

Wien (APA) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil in Sachen Besteuerung ausländischer Dividenden gefällt. In seinem Spruch rügt der EuGH die "steuerliche Benachteiligung ausländischer Kapitalerträge", die in Österreich erst 2003 beseitigt wurde.

Die vor 2003 erfolgte Besteuerung ausländischer Dividenden und Zinsen mit dem progressiven Steuersatz ist rechtswidrig, stellte der EuGH jetzt fest. "Die Bedeutung des Urteils für die derzeitige Rechtslage ist nicht zu unterschätzen", meinen die Linzer Steuerberater Reinhard Leitner und Gerald Toifl. Sie weisen darauf hin, dass das österreichische Steuerrecht nach wie vor Benachteiligungen ausländischer Sachverhalte kennt. Als Beispiele dafür wird die steuerliche Behandlung ausländischer Immobilien- oder Investmentfonds genannt.

Weiters ist jene steuerliche Vorschrift gemeinschaftswidrig, die den Finanzminister zur Veröffentlichung einer Liste der Niedrigsteuerländer ermächtigt, so die Steuerexperten. Dadurch soll der Fiskus in die Lage versetzt werden, den progressiven Tarif auf Dividenden aus solchen Niedrigsteuerländern weiterhin zu erheben.

Nicht zuletzt gibt es die Anwendung der Befreiung für ausländische Dividenden, die eine österreichische Kapitalgesellschaft bekommt. Die Vergünstigung ist nämlich nicht anzuwenden, wenn die ausländische Gesellschaft bestimmte Einkünfte hat und im Ausland niedrig besteuert wird. Das ausländische Steuerniveau kann aber nach den Feststellungen des EuGH nicht als Rechtfertigung für eine Benachteiligung herangezogen werden.

Seit April 2003 werden in Österreich in- und ausländische Kapitalerträge gleich behandelt. Seither unterliegen Dividenden einem Steuersatz von 25 Prozent - ungeachtet der Nationalität der Gesellschaft. (apa)

20.7.2004 10:14