Dienstag, 16. November 2004

Anklage wegen Porno-Bildern: Priester-Schüler drohen bis zu 2 Jahre Haft

  • Staatsanwalt stellte Strafantrag gegen Polen
  • Auf seinem Computer Porno-Bilder sichergestellt

Nach der Beschlagnahmung mehrere Computer aus dem Priesterseminar von St. Pölten wurde jetzt ein 27-jähriger polnischer Seminar vom unter Anklage gestellt. Bei einer Verurteilung drohen ihm zwei Jahre Haft. Bischof Krenn reagierte rasch: Der Schüler wird aus dem Seminar verstoßen.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten veröffentlichte Montagmittag ihre Bewertung "I) betreffend den Rechner des Priesterseminars St. Pölten, beschlagnahmt am 11.12.2003" und "II) betreffend Rechner und sonstiges Material verschiedener Seminaristen, beschlagnahmt am 24.06.2004". Ergebnis zu II): Auf der Wechselfestplatte des 27-Jährigen seien mittels forensischer Software (die Bilder waren kurz vor der Beschlagnahme gelöscht worden, so die Anklagebehörde) "eine Vielzahl von pornografischen Darstellungen mit Unmündigen" rekonstruiert worden. Der Verdächtige habe die Bilder höchstwahrscheinlich "in Polen aus dem Internet heruntergeladen oder von anderen Datenträgern kopiert".

Das Verfahren gegen weitere Alumnen - insgesamt acht standen im Verdacht - wird laut Anklagebehörde "mangels Nachweisbarkeit eines strafbaren Verhaltens zur Einstellung gebracht". Dazu Dinhobl: "Intern" werde aber sehr wohl zu klären sein, "wie weit auch andere Seminaristen involviert waren". Diese Aufgabe "von Relevanz" komme der vom Bischof eingesetzten Untersuchungskommission zu.

Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs
"Zu den beiden anonymen Anzeigen wegen direkten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen durch Personen aus dem Umkreis des Priesterseminars St. Pölten ist zu sagen, dass diese relativ vage sind und bereits länger zurück liegende Sachverhalte beschreiben", teilte der Leitende Staatsanwalt Walter Nemec am Montag weiter mit. Hier seien Ermittlungen durch die zuständigen Behörden zu führen, die erst begonnen hätten. Nähere Auskünfte dazu seien daher nicht möglich.

Ausdrücklich betont wurde von Nemec, "dass homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen ohne Zwang oder Missbrauch eines festgestellten und gesetzlich bestimmten Autoritätsverhältnisses nicht unter Strafe gestellt sind". Von der Staatsanwaltschaft würden daher diesbezüglich "keine Erhebungen geführt". (apa/red)

16.11.2004 19:21