Jacqueline von Eltern grausam gefoltert: Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt
- 10-Jährige wurde mit Bügeleisen & Zigaretten gequält
- Panne: Schöffensenat erklärt sich für nicht zuständig
Mit einem Bügeleisen, brennenden Zigaretten, und einem Kochlöffel wurde die zehnjährige Jacqueline im Vorjahr in Wien-Floridsdorf über Wochen hinweg von ihren Eltern gequält. Der Prozess gegen Sasa (27) und Suzana J.(27) wurde nach kurzer Verhandlung vertagt - auf unbestimmte Zeit. Der Schöffensenat hat sich für nicht zuständig erklärt.
Für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen im Sinn von Paragraf 206 Absatz 3 Strafgesetzbuch ist immer ein Geschworenengericht zuständig. Strafrahmen: Fünf bis 15 Jahre Haft. Dass die Staatsanwaltschaft gegen Sasa (27) und Suzana J. (27) - neben Quälen einer Unmündigen, Freiheitsentziehung und absichtlicher schwerer Körperverletzung - nur wegen minder schwerem sexuellen Missbrauch nach Paragraf 207 Anklage erhoben hatte, bezeichnete Richter Andreas Böhm wörtlich als "Fehler".
Wäre das nicht passiert, wäre man ohne weitere Verfahrensverzögerung gleich vor dem richtigen Gericht gelandet. Nun muss erst ein neuer Vorsitzender gefunden werden, der sich in den umfangreichen Akt einzuarbeiten hat. Mindestens drei Monate dürften bis zur Schwurverhandlung vergehen.
Peinliche Panne durch "internes Kommunikationsproblem
In Wahrheit aber war es kein Fehler des zuständigen Staatsanwalts Christian Temsch, sondern ein "internes Kommunikationsproblem", wie dieser gegenüber Journalisten den Lapsus vornehm umschrieb. Temsch hatte in seiner Anklageschrift nämlich sehr wohl den korrekten Paragrafen herangezogen, wurde allerdings von oben "zurückgepfiffen": Der junge Ankläger ist noch revisionspflichtig.
Beispielloser Akt von Kindesmisshandlung
"Es ist ein geradezu beispielloser Akt von Kindesmisshandlung. Wir haben Bilder im Akt, die schwer verdaulich sind, die man sich besser vor dem Essen nicht anschauen sollte", sagte Staatsanwalt Christian Temsch zu Beginn der heutigen Verhandlung. Für ihn stand fest: "Das Mädchen wurde irreparabel geschädigt."
Die zehnjährige Jacqueline war im vergangenen Sommer von ihrer in Serbien lebenden Großmutter nach Wien übersiedelt. Ihr leiblicher Vater hatte das entschieden. Nach wenigen Wochen begann ihr Martyrium, wobei vor allem die Stiefmutter Suzana J. die "Antriebsfeder" gewesen sein soll. Laut Anklage wurde das Mädchen von ihr unter anderem mit einem erhitzten Metalllöffel und einem Kochlöffel im Genital- und Vaginalbereich gequält.
Weiters wurden bei Jacqueline, die am 28. November mit einer klaffenden Schnittwunde ins Spital kam, großflächige, von einem Bügeleisen herrührende Verbrennungen festgestellt. Auch ein Schädelbruch wurde diagnostiziert: Aus "nichtigen Anlässen, welche im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar sind" (Anklageschrift) soll die Zehnjährige verprügelt worden sein, wobei sie der eine Elternteil festhielt und der andere zuschlug.
Nachts wurde das Mädchen an den Lattenrost ihres Bettes gefesselt. Als es auf Grund der augenscheinlichen Verletzungen nicht mehr in die Schule geschickt wurde, verschnürten die Eltern es der Anklage zufolge auch untertags in einer so genannten Bethaltung. Jacqueline wurde auch geknebelt.
Im Vorverfahren hatten die Eltern von "normalen Züchtigungsmaßnahmen" gesprochen und die angeblich übersteigerte sexuelle Aktivität des Opfers ins Spiel gebracht. Die Zehnjährige habe die leiblichen Kinder der Stiefmutter - diese hat mit Sasa J. insgesamt drei Kinder, das letzte brachte sie im Jänner im Gefängnis zur Welt - belästigt.
Eltern bekennen sich teilweise schuldig
Nun bekannten sich die beiden teilweise schuldig. Der Vater gab an, die ihm zur Last gelegten Taten begangen bzw. dem Treiben seiner Frau zugeschaut zu haben. Bei den sexuellen Übergriffen sei er aber nicht dabei gewesen. Suzana J. meinte: "Ja, ich bekenne mich schuldig. Teilweise schuldig eigentlich. Dass ich die Kleine geschlagen habe." Die Verbrennungen habe sie "schon gesehen, aber ich habe das nicht gemacht".
Jacqueline wird kinderpsychiatrisch betreut
Jacqueline wird von der Kinderpsychiatrischen Abteilung im AKH "bestmöglich betreut", sagte Rechtsanwältin Eva Plaz, die ihre Interessen vertritt, der APA. Das Mädchen lebt nun bei der leiblichen Mutter. Diese und das Jugendamt sind darauf bedacht, "dass es von den Medien in Ruhe gelassen wird", so die Juristin. Um von der aktuellen Berichterstattung möglichst wenig mitzubekommen, wurde Jacqueline vor dem Prozess ins Ausland gebracht. "Es sollen nicht wieder seelische Narben aufgerissen werden", sagte Plaz.(apa/red)
