Mittwoch, 21. Juli 2004

Entlastung der Gefängnisse: Grüne
wollen bedingte Entlassungen forcieren

  • Regel soll nach Verbüßen von 2/3 der Strafe eintreten
  • "Ehetäuschung" & "Cannabis-Besitz" entkriminalisieren

Die Grünen fordern angesichts der gespannten Situation im Strafvollzug eine Ausweitung der bedingten Entlassungen. Nach Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe soll die bedingte Entlassung zur Regel werden, forderte Grünen-Justizsprecherin Stoisits. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag haben die Grünen noch vor der Sommerpause eingebracht.

"Ich bin kein Traummännlein, das sagt: jeder muss so bald wie möglich raus," so Stoisits. Stoisits verwies darauf, dass derzeit 8.400 Häftlinge in Österreichs Gefängnissen einsitzen, 2.200 davon in Untersuchungshaft. Damit werde die langjährige Obergrenze von 7.000 deutlich überschritten, beim Justizwache-Personal gebe es dagegen Kürzungen. Allein die Justizanstalt Stein liege um 117 über dem vorgesehenen Häftlings-Höchststand, sei beim Personal aber rückläufig. "Wenn irgendjemand glaubt, dass das ordnungsgemäß zu vollziehen ist, ist er am falschen Weg", so Stoisits.

Die Grünen wollen daher die bedingten Entlassungen forcieren, die Verhängung der Untersuchungshaft zurückdrängen und gewisse Delikte (z.B. "Ehetäuschung", Herabwürdigung religiöser Symbole, Besitz kleiner Mengen Cannabis) "entkriminalisieren". Während in der Schweiz 92 Prozent und in Deutschland die Hälfte der Strafgefangenen bedingt entlassen würden, liege die Quote in Österreich nur bei 20 Prozent, kritisiert Stoisits.

Im Grünen Gesetzesentwurf ist daher vorgesehen, die bedingte Entlassung nach zwei Drittel der Strafe zum Regelfall zu machen. Ausnahmen soll es bei erhöhter Rückfallgefahr zu schweren oder gemeingefährlichen Delikten geben. Nach fünf Sechstel der Strafe soll jedenfalls eine bedingte Entlassung erfolgen, es sei denn vom Betreffenden wären "schwere Gewaltverbrechen oder gemeingefährliche Verbrechen" zu erwarten. Kurze Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft will Stoisits zurückdrängen. Sie setzt dazu auf gemeinnützige Arbeit, tageweisen Strafvollzug ("Halbgefangenschaft") sowie Elektronischen Hausarrest als Begleitmaßnahme für bedingte Entlassungen. (apa)

21.7.2004 12:01