EU-Kommission klagt Österreich wieder: Säumig bei Antidiskriminierung
- Zwei Richtlinien nach einem Jahr noch nicht umgesetzt
Nach der Umwelt-Affäre klagt die EU-Kommission Österreich erneut. Diesmal gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung von zwei EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien. Neben Österreich haben es auch Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg verabsäumt, die nationalen Gesetze an die Rahmenrichtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie an die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse anzupassen.
Die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse verbietet Rassendiskriminierung in zahlreichen Bereichen einschließlich Zugang zu Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen, Bezahlung, Bildung, Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Sozialschutz. Die Rahmenrichtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verbietet Diskriminierung aus Gründen des Alters, einer Behinderung, der Religion oder der Weltanschauung und der sexuellen Orientierung im Bereich der Beschäftigung und der Berufsausbildung.
Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die begründete Stellungnahme der Kommission zu antworten. Fällt die Antwort Österreichs nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission aus, ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg der nächste Schritt. (apa/red)
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