Türkischer Mafiaboss Alaattin Cakici wehrt sich gegen die Abschiebung in die Türkei

In der Türkei erwarten den 51-Jährigen 3 Jahre Haft Entscheidung über Auslieferung könnte Monate dauern

"Er ist der Meinung, dass die Auslieferung nicht zulässig ist, weil ihn Frankreich seinerzeit schon ein Mal ausgeliefert hat. Er sagt, die Sachen, die man ihm jetzt in dem türkischen Haftbefehl vorwirft, wären damals schon bekannt gewesen. Sie wären damals aber nicht offiziell Gegenstand des Auslieferungsverfahrens gewesen, so dass sie die Türkei jetzt nachschießt. Für ihn ist das völkerrechtswidrig", so Friedrich Forsthuber, Pressesprecher des Wiener Landesgerichts, am Montagnachmittag gegenüber der APA.

1998 wurde Cakici in Nizza festgenommen und an die Türkei ausgeliefert. Dort wurde er in mehreren Verfahren zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt. Unter ungeklärten Umständen - angeblich ein peinlicher Irrtum der Justiz - kam er Anfang 2004 auf freien Fuß, worauf er sich postwendend ins Ausland abgesetzt haben dürfte.

Die türkischen Behörden machen nun in ihrem an das österreichische Justizministerium gerichteten Auslieferungsersuchen zwei Punkte geltend: Einerseits wird darin festgestellt, Cakici habe in seiner Heimat noch eine offene Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten abzusitzen. Dieser bestreitet das: Es wären nur mehr vier Monate "offen".

Andererseits existiert ein Haftbefehl, in dem die Türkei nach jüngsten Ermittlungen von einer neuen Verdachtslage gegen den mutmaßlichen Mafioso spricht. Von Mordversuch und Organisierter Kriminalität ist in dem Papier die Rede, das nun ein U-Richter im Wiener Landesgericht zusammen mit den anderen türkischen Unterlagen, die großteils schon dem Justizministerium geschickt worden sind, überprüfen muss. Der U-Richter entscheidet dann, ob die Auslieferung zulässig ist.

Vermutlich wird Cakici gegen die am Freitag verhängte Auslieferungshaft eine Beschwerde einlegen, der von Insidern jedoch keine Erfolgsaussichten gegeben werden. "Die Türkei ist keine Bananenrepublik. Auf nichts hin wird da nicht formell um Auslieferung ersucht", meinte dazu ein Experte für Internationales Strafrecht am Montag. Bis zur Entscheidung des U-Richters, gegen die allenfalls ein Rechtsmittel ans Oberlandesgericht Wien möglich ist, dürften noch zwei bis drei Monate vergehen.
(apa/red)