Mittwoch, 14. Juli 2004

Fahren mit Quad will gelernt sein: Nur Könner kommen auf ihr volles Vergnügen!

  • Falsche Kurventechnik kann schwere Unfälle auslösen
  • Mopedführerschein reicht zum Quad-Fahren nicht aus

Trotz des miesen Sommerwetters sind sie häufig zu sehen: die Quads, Motorräder oder Mopeds auf vier Rädern. "Auf das volle Vergnügen kommt nur, wer mit den Quads richtig umgeht", warnen die ARBÖ-Verkehrsexperten vor ungeübten und uneingeschulten Quad-Fahrern. Und ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger erinnert an die wichtigsten rechtlichen Vorschriften: "Es besteht Sturzhelmpflicht. Und ein Mopedführerschein reicht dafür nicht aus."

"Von außen gesehen sieht ein Quad mit seinen vier Rädern und seinem 350-Kilo Gewicht stabil aus. Doch der Schein trügt. Speziell eine falsche Kurventechnik hat schon so manchen schweren Unfall verursacht," macht ARBÖ-Fahrtechnikinstruktor Gerhard Graner aufmerksam. Der hintere Teil dieses Fun-Fahrzeugs ist mit Federn ausgestattet. Gibt ein Quadpilot in der Kurve stark Gas, passiert dasselbe wie auf einer Wippe: das Schwergewicht verlagert sich nach hinten, die vorderen Räder heben ab und verlieren die Bodenhaftung. Der über die Vorderräder gesteuerte Quad wird nicht mehr steuerbar und schlittert gerade aus. Grander: "Das müssen Quad-Lenker einfach wissen."

Gefahr das Quad kippt bei Gelände-Fahrten
Kritische Situationen können auch durch seitliche Kollisionen mit Randsteinen bzw. Steinen bei Geländefahrten auftreten und so zum Kippen des Quad führen. "Bei Fahrten im Gelände ist überhaupt Vorsicht geboten, denn wenn das Quad einmal kippt, bekommt man ihn nur mit viel Geschick und Können wieder auf den Boden!" Wer glaubt, unbedingt in kurzer Hose und T-Shirt die Freiheit auf vier Rädern genießen zu müssen, nimmt schwere Verletzungen selbst nach leichten Unfällen in Kauf, warnt der ARBÖ-Instruktor.

Sturzhelm-Pflicht für Quad-Piloten
In Österreich müssen alle Quadpiloten einen Sturzhelm tragen und Autoapotheke sowie Pannendreieck mitführen. "Auf den Sturzhelm sollten die Urlauber auch im Urlaubsland nicht verzichten", rät ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger.

Je nach Motorisierung der Quads sind verschiedene Lenkberechtigungen notwendig. Es gibt drei Typen:

1.) Mopeds auf vier Rädern (=vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit maximal 45 km/h und mit einer Motornennleistung von maximal 4 kW) dürfen in Österreich nur mit einem speziellen Mopedausweis gefahren werden, in dem ausdrücklich vermerkt ist, dass man zum Lenken eines "vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges" berechtigt ist. Auch wer einen Führerschein besitzt - A oder B - darf Quadpilot spielen. Die Fahrzeuge haben ein rotes Mopedkennzeichen und hinten einen Aufkleber "45".

2.) Motorräder auf vier Rädern (= "vierrädriges Kraftfahrzeug im Sinne der Richtlinie 92/61 EG" mit max. 400 kg und max. Motornennleistung 15 kW) dürfen nur mit Führerschein der Klasse A oder B gelenkt werden. Sie haben weiße Autokennzeichen vorne und hinten.

3.) Für alle anderen, noch stärkeren Quads ist ein Führerschein der Klasse B oder F notwendig. Sie haben nur ein Autokennzeichen hinten, vorne muss ein weißer, reflektierender Kleber in der Größe einer Kennzeichentafel angebracht sein.

Dr. Auracher-Jäger: "Alle Quads müssen Parkgebühr zahlen." Kommt der im offenen Gefährt zu hinterlegende Parkschein aus irgendwelchen Gründen abhanden (Diebstahl, Windstoss), muss der Quadfahrer dafür gerade stehen. Und Motorrad-Quads brauchen auf Autobahnen eine Pkw-Vignette. "Man muss sich nicht kleben, sondern es genügt, sie mitzuführen", präzisiert ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Auracher-Jäger. (apa/red)

14.7.2004 11:12