Freitag, 16. Juli 2004

Wegen Auffassungs-Unterschieden: ÖBB-Personalchef mit 47 frühpensioniert!

  • Kukacka weist "politischen Zusammenhang" zurück
  • PLUS: Darabos spricht von "unglaublichem Skandal"

Bei den ÖBB sorgt eine Frühpensionierung in der Chefetage für Aufregung. Wie die APA aus Unternehmenskreisen erfuhr, hat der ÖBB-Vorstand seinen Personalchef Wolfgang Moldaschl am Mittwoch überraschend im Alter von 47 Jahren zwangsweise per 1. Oktober in den Ruhestand versetzt. Ein Sprecher der ÖBB begründet dies mit "unüberbrückbaren Auffassungsunterschieden". Eine Trennung sei nach dem Eisenbahnerdienstrecht "nur so möglich gewesen".

Eisenbahner-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl spricht von "Politmobbig" und will aus Protest die laufenden Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag sofort abbrechen. Haberzettl rechnet damit, dass Moldaschl, der als gewerkschaftsfreundlich gilt, ein ÖVP-naher Manager nachfolgen soll.

VP-Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka weist hingegen jeden "politischen Zusammenhang" zurück. Die operativen und personalpolitischen Entscheidungen treffe alleine der Vorstand. Der Posten werde entweder intern nachbesetzt oder in einem "sehr transparenten Verfahren ausgeschrieben werden", so der Staatssekretär.

In der "ÖBB-Neu" wird für das Personalmanagement künftig ein eigenes Unternehmen, die ÖBB-Dienstleistungs GmbH, zuständig sein. Moldaschl war für diese Gesellschaft bereits als Geschäftsführer eingetragen. Der Vorstand hat ihn nun aber wieder abberufen: Moldaschl sei nur Gründungsorgan der Dienstleistungs GmbH gewesen, nach seiner Abberufung werde nun ein "geeigneter" Geschäftsführer gesucht, heißt es aus der Unternehmensführung.

Dass das Klima zwischen dem ÖBB-Vier-Vorstand und Personalleiter Moldaschl nicht das Beste gewesen ist, war schon länger bekannt. Eskaliert sein soll der Konflikt dann in einer Besprechung vergangenen Montag. Laut Haberzettl war der Stein des Anstoßes ein Protokoll, in dem der Personalchef dem Vorstand vorgeworfen haben soll, bei der ÖBB-Reform in Personalangelehenheiten säumig zu sein, und in dem er kritisiert haben soll, dass der Vorstand für Personalangelegenheiten einen externen Berater zugezogen habe.

Der Gewerkschafter glaubt, dass mit der Abberufung Moldaschls die fristgerechte Umsetzung der Bahnreform nun "schier unmöglich" werde. Dem Vorstand spreche er "jegliche Personalkompetenz ab". Die Gewerkschaft habe daher keinen Ansprechpartner im Management mehr und werde sich "aus allen personalrelevanten Verhandlungen zurückziehen".

Für das Management ist die Reaktion der Gewerkschaft "völlig unverständlich". Die Aufgaben Moldaschls werde eine Gruppe vorerst eine Gruppe von sechs Führungskräften übernehmen, die schon bisher für den Personalchef die Gespräche mit der Gewerkschaft geführt hätten. "Die Ansprechpartner sind nach wie vor vorhanden", betont der Unternehmenssprecher.

Die Abberufung des Personalchefs ist rechtlich auch gedeckt. Moldaschls bisheriger Posten als Personalchef in der "ÖBB-Alt" fällt durch die Neuorganisation der Bundesbahnen weg. Einen geeigneten Ersatzposten für den hochrangigen Manager gibt es laut Vorstand (nach Moldaschls Abssetzung als Geschäftsführer der neuen Personalgesellschaft, Anm.) nicht. Der Paragraf 2, Absatz 2, Punkt 5 des Bundesbahnpensionsgesetz sieht in solchen Fällen "die Möglichkeit zur Versetzung in den dauerhaften Ruhestand" vor, so die formale Begründung. Kündigungen sind nach dem Gesetz bei älteren (definitiv gestellten) Bundesbahn-Bediensteten nur nach einem Disziplinarverfahren möglich.

Schon im Vorjahr hatte die zwangsweise Frühpensionierung einer 37 Jahre alten Reinigungskraft für Aufregung gesorgt. Insgesamt sind nach diesem ÖBB-Sonderrecht seit dem Jahr 2001 etwas mehr als 200 Mitarbeiter von den Bundesbahnen vorzeitig in Ruhestand versetzt worden. Trotz Dienstrechtsreform ist der umstrittene Paragraf aufrecht geblieben. Die ÖBB sehen darin einen Ausgleich für die Unkündbarkeit von Beamten. (apa)

16.7.2004 16:23