Mittwoch, 14. Juli 2004

AK-Spesenvergleich: Verzugszinsen und Mahnspesen können teuer kommen

  • Bei Zahlungproblemen sofort Gläubiger kontaktieren und neue Zahlungsbedingungen vereinbaren

Verspätet bezahlte oder ausgefallene Kreditraten können sehr teuer kommen. Denn Banken verrechnen in diesem Fall hohe Mahngebüren und Verzugszinsen. Ein Erinnerungsschreiben kann zwischen 4 und 19 Euro kosten. Eine erste Mahnung schlägt sich mit zwischen 14 und 30 Euro nieder, stellten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) in einem Vergleich von Wiener Banken im Juli fest. Beim Privatkredit können zusätzliche Verzugszinsen bis zu 5 Prozent anfallen.

Tipp der Verbraucherschützer: "Wer vorübergehend seine Kreditraten nicht zurückzahlen kann, sollte sofort mit seiner Bank Kontakt aufnehmen, um teure Verzugszinsen und Mahnspesen zu vermeiden". Bei den Verhandlungen mit dem Bankberater könnten Kreditnehmer eine Verringerung der Raten bei gleichzeitiger Laufzeitverlängerung vereinbaren oder sich aber schriftlich eine oder mehrere Raten stunden lassen. Sinnvoll sei es außerdem einen Mahnstopp zu verlangen, um unnötige Mahnspesen zu vermeiden, teilte die AK am Mittwoch mit.

Vorsicht ist bereits beim Girokonto geboten
Auch ein Minus am Girokonto kann teuer werden: "Wer arbeitslos ist und nicht mehr mit den Zahlungen nachkommt, sollte sich bei der Bank melden, um eventuell eine Gesamtlösung für das überzogene Konto und den offenen Kredit anzupeilen", raten die AK-Konsumentenschützer. Ein überzogenes Konto könne beispielsweise über eine monatlich fällige Rate abgezahlt werden. Zuvor seien die Ratenhöhe, der Rückzahlungszeitraum sowie die Höhe des Überziehungszinssatzes zu vereinbaren. Kontoüberziehungen über den vereinbarten Rahmen sollten gänzlich vermieden oder zumindest sofort abgebaut werden. Banken verrechnen für Beträge über den Kontorahmen hinaus üblicherweise zusätzlich fünf Prozent Zinsen. Lebensversicherungspolizzen könnten stillgelegt oder prämienfrei gestellt werden.

Sofortige Benachrichtigung der Gläubiger
"Bei auftretenden Zahlungsschwierigkeiten sollten Konsumenten zuerst sofort ihre Gläubiger verständigen, um neue Zahlungsbedingungen zu vereinbaren", rät die Arbeiterkammer, die "Erste-Hilfe-Tipps" für den Fall eines finanziellen Engpasses zusammengestellt haben. Dann müsse versucht werden, weitere teure Exekutionen oder Klagen zu verhindern. Bei groben Zahlungsschwierigkeiten sei ein Sparprogramm bzw. der Weg zur Schuldnerberatung nötig.
(apa)

14.7.2004 11:18