Dienstag, 13. Juli 2004

Nach Defizit-Entscheidung des EuGH: Deutscher Finanzminister begrüßt Urteil

  • Streit um das deutsche Defizit dauert schon Jahre
  • ÜBERBLICK über Strafverfahren gegen Deutschland

Der deutsche Finanzminister Hans Eichel (SPD) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Stabilitätspakt als ein "sehr weises Urteil" bezeichnet. Der Beschluss stärke das Zusammenwirken der Europäischen Institutionen - des Rats und der Kommission, sagte Eichel am Dienstag in Berlin. Das Urteil bedeute ferner, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt kein mechanisches Sanktionsverfahren enthalte.

Der Gerichtsbeschluss hat nach Auffassung Eichels ferner bestätigt, dass der Rat nicht verpflichtet war, den Empfehlungen der EU-Kommission zu folgen. Der Gerichtshof habe ausdrücklich den Beurteilungsspielraum des Rates anerkannt. "Die Finanzminister sind und bleiben die Herren des Defizitverfahrens", sagte Eichel. Damit sei sichergestellt, dass bei der Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts alle Aspekte der Wirtschafts- und Finanzpolitik hinreichend Berücksichtigung fänden.

Bezogen auf das deutsche Defizitverfahren bedeutet das Urteil nach Meinung Eichels, dass die Entscheidung des EU-Rates, Deutschland nicht in Verzug zu setzen, mit europäischem Recht vereinbar ist. "Deutschland hat den Stabilitätspakt nicht gebrochen", sagte der Finanzminister.

Jahrelanger Streit
Um das überhöhte deutsche Defizit wird schon seit Jahren in Brüssel gestritten. Im Folgenden die wichtigsten Etappen:

31. Jänner 2002: Die EU-Kommission schlägt angesichts hoher Neuverschuldungen Defizit-Frühwarnungen, so genannte Blaue Briefe, für Deutschland und Portugal vor.

12. Februar 2002: Die EU-Finanzminister verschonen Deutschland und Portugal von der Zustellung der Blauen Briefe. Deutschland sichert zu, die Defizit-Obergrenze des Euro-Stabilitätspakts von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht zu überschreiten. Später wird diese Erklärung Makulatur.

13. November 2002: Die Kommission bringt ein Defizit- Strafverfahren gegen Deutschland auf den Weg. Grund: Das deutsche Defizit liegt 2002 weit über der Grenze von drei Prozent vom BIP.

21. Jänner 2003: Die EU-Finanzminister bestätigen das Defizitverfahren gegen Deutschland und schicken Frankreich als erstem EU-Land einen Blauen Brief wegen des für 2003 erwarteten Defizits.

29. August 2003: Jetzt ist es amtlich: Deutschland durchbricht 2003 im zweiten Jahr in Folge die Defizit-Obergrenze des Stabilitätspakts von drei Prozent des BIP.

25. November 2003: Mit der Aussetzung der Defizit-Verfahren gegen Deutschland und Frankreich stürzen die EU-Finanzminister den Stabilitätspakt in eine tiefe Krise. Die Minister verpflichten beide "Sünder" ohne Strafandrohung zum Sparen. Beide Länder werden 2004 zum dritten Mal die Defizit-Obergrenze von drei Prozent des BIP überschreiten.

28. Jänner 2004: Die EU-Kommission verklagt den EU- Finanzministerrat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Kommission sieht den Beschluss der Minister, die Defizit- Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich anzuhalten, als illegal an. Dagegen sehen die EU-Finanzminister das EU-Recht als nicht verletzt an.

13. Juli 2004: Der EuGH spricht sein Urteil in dem Eilverfahren und kippt die Aussetzung der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich.
(apa)

13.7.2004 11:26