Strafmaßnahmen wegen Sperranlage?
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- Über Resolutionsentwurf wird am Montag abgestimmt
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Israel nennt Spruch von Gerichtshof Propaganda
Die UNO-Vollversammlung erwägt nach dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes (ICC) in Den Haag zur israelischen Sperranlage im Westjordanland jetzt Sanktionen gegen Israel. Der Vollversammlung liegt ein Resolutionsentwurf arabischer und blockfreier Staaten vor, der Israel zum Abriss der Sperranlage auffordert und dem Staat anderenfalls Strafmaßnahmen in Aussicht stellt.
Über den Entwurf sollte noch an diesem Montag in der UNO-Vollversammlung abgestimmt werden. Das Gericht in Den Haag war vor eineinhalb Wochen zu dem Schluss gekommen, dass die Sperranlage illegal ist, Israel der Genfer Konvention der Menschenrechte zuwider handelt und nun die Palästinenser entschädigen sollte.
Auf diese Empfehlungen gestützt, wendet sich die Resolution an UNO-Generalsekretär Annan und bittet ihn, eine Liste der durch die Sperranlage entstandenen Schäden zu erstellen. Derweil soll die Schweiz eine Konferenz einberufen, bei der Israels Verstöße gegen die Genfer Konvention erörtert werden.
Von der internationalen Gemeinschaft verlangt die Resolution, die durch die Sperranlage entstandene "illegale Situation" nicht länger hinzunehmen und entsprechend der richterlichen Empfehlung alle Hilfe einzustellen, die diese Situation erhalten würde. Darüberhinaus sollten weitere Aktionen ins Auge gefasst werden, die den Abriss der Sperranlage erzwingen könnten, heißt es im Resolutionstext.
Allerdings sind die Beschlüsse der UNO-Vollversammlung nicht völkerrechtlich bindend. Deshalb kündigte der palästinensische UNO- Beobachter Nasser al-Kidwa in einer Debatte in dem Plenum am Freitag bereits an, er werde auch den Weltsicherheitsrat anrufen. (apa)
