Dutroux arbeitet weiter an seiner Akte: Massenmörder ist in 450.000 Seiten vertieft
- Belgier plant Wiederaufnahme seines Prozesses
- Mitangeklagter Nihoul plant Klage gegen Belgien
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Seine Ex-Frau muss für
30 Jahre hinter Gitter
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Alle Fakten zum größten Justizskandal von Belgien
Der belgische Mädchenmörder Marc Dutroux ist auch vier Wochen nach seiner Verurteilung weiter in seine 450.000 Seiten umfassende Gerichtsakte vertieft. "Er ist noch immer ebenso eifrig an der Arbeit wie vor seinem Prozess", sagte Gefängnisdirektor Marc Dizier der Zeitung "Het Laatste Nieuws".
Der bekannteste Gefangene in der Haftanstalt von Arlon bereite die Wiederaufnahme seines Prozesses und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor. Das sei aber möglicherweise nicht alles: "Er steckt seine Nase in die Akten und es würde mich nicht wundern, wenn er an einem Buch über sein Leben schreibt", sagte Dizier. Im Gefängnis verhalte sich Dutroux vorbildlich.
Auch Dutrouxs Mitangeklagter Michel Nihoul, der wegen Drogen- und Menschenhandels zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, muss demnächst hinter Gitter. Die Aufforderung zum Haftantritt sei unterwegs, sagte die Generalanwältin von Lüttich, Jocelyne Bodson, der Zeitung "Le Soir". Die Behörden wollten nicht abwarten, bis über ein Gnadengesuch des 63-Jährigen entschieden sei.
Nihouls Anwalt Frederic Clement de Clety kündigte in der Zeitung eine Klage gegen den belgischen Staat an. In einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Dutroux-Affäre sei Nihoul vorverurteilt worden, erklärte der Anwalt zur Begründung. Er wolle all jene verfolgen, die sich gegen seinen Mandanten geäußert hätten.
Marc Dutroux war am 22. Juni wegen Entführungen, Vergewaltigungen und dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Affäre hatte seit Mitte der neunziger Jahre für internationales Aufsehen gesorgt. Justiz und Polizei in Belgien wurden massive Fahndungspannen vorgeworfen. Die Vermutung, hinter Dutroux steckten hochgestellte Persönlichkeiten, wurde vor Gericht jedoch nicht bewiesen. (apa/red)
