EU-Kommission klagt Österreich: Wien habe Umweltrecht verletzt
- Vogelschutz- und Habitatrichtlinie nicht erfüllt
- Vertragsverletzungsverfahren wegen weiterer Verstöße
Eine letzte Mahnung vor einer möglichen Klage erhält Österreich wegen Lücken Mängel bei der Gesetzgebung zur so genannten Seveso-II-Richtlinie. Deren Ziel ist es, mögliche Gefahren von schweren Industrieunfällen in Risikobewertungen und Notfallplänen zu berücksichtigen. Die österreichischen Mängel betreffen insbesondere die Rechtsvorschriften zu Heizdampfkessel, Bergbauanlagen, Schießpulver- und Sprengstoffproduzenten sowie Erdgasleitungen.
Auch die Bestimmungen für Notfallpläne und die Flächennutzungsplanung wurden von einigen Bundesländern nicht korrekt umgesetzt, teilte die Kommission mit.
Der Name der EU-Richtlinie erinnert an den schweren Unfall im italienischen Seveso von 1976. Er gilt in Europa als "Schlüsselereignis" für Störfälle in der Chemie-Industrie. Einige Kilogramm des hochgiftigem Tetrachlorodibenzo-p-Dioxins (TCDD) hatten die Umgebung verseucht und bei mehreren hundert Menschen Hautschäden ausgelöst.
Letzte Mahnung
Ebenfalls eine letzte Mahnung vor einer allfälligen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhielt Österreich, weil es die EU-Altfahrzeugerichtlinie lückenhaft umgesetzt hat. Dieses EU-Gesetz schreibt den Aufbau eines Systems zur Sammlung von Altfahrzeugen für Wiederverwertung und Recycling vor. Die Kosumenten müssen ihre alten Autos kostenlos zurückgeben können. In Österreich ist die Verpflichtung der Hersteller auf Autos der eigenen Marke, die in Österreich registriert sind, beschränkt. Dies sei rechtswidrig, betont die EU-Kommission.
Österreich hat nach dem Verfahren zwei Monate Zeit, die EU-Bestimmungen zu Industrieunfällen und zur Verwertung von Altfahrzeugen umzusetzen. Danach kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Wie auch andere Mitgliedstaaten erhielt Österreich ein erstes Mahnschreiben der Kommission wegen fehlender Übermittlung von Plänen zur Verbesserung der Luftqualität, erinnerte die Kommission am Freitag. Der Mahnbrief wurde aber bereits in der Vorwoche übermittelt.
Die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien liegt in Österreich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Kommission betonte, dass die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie, die andere Tiere und Pflanzen betrifft, in den meisten Ländern noch nicht vollständig umgesetzt wurden.
(apa)
