Freitag, 16. Juli 2004

UN berät Folgen des IGH-Urteils zu Israels Sperrwall: "Harte Schlacht" angekündigt

  • Arabische Staaten wollen sofortigen Stopp verlangen
  • Israel: "Harte Schlacht gegen unmoralische Mehrheit"

Israels Botschafter bei den Vereinten Nationen, Dan Gillerman, hat für die bevorstehende Debatte der UNO-Vollversammlung über die vom Internationalen Gerichtshof (IGH) für völkerrechtswidrig erklärte israelische Sperranlage im Westjordanland eine "harte Schlacht" angekündigt. "Wir werden eine sehr harte Schlacht gegen die unmoralische Mehrheit führen, über die die arabischen und moslemischen Staaten, sowie einige demokratische Staaten in der Vollversammlung verfügen", sagte Gillerman am Freitag.

Israel werde versuchen, "die Unterstützung der moralischen Minderheit" zu bekommen, sagte der Diplomat. Dazu zählte er vor allem die europäischen Staaten, die sich gegen eine Befassung des Internationalen Gerichtshofs mit der Sperranlage ausgesprochen hatten. UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat Israel aufgerufen, den IGH-Entscheid zu respektieren. Die UNO-Vollversammlung hatte den IGH angerufen. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hat befunden, die Errichtung der Sperranlage verstoße gegen das Völkerrecht. Israel könne sich mit dem Bau des Sperrwalls auf besetztem Territorium nicht auf das Recht zur Selbstverteidigung berufen. Der Wall müsse abgerissen werden, die betroffene palästinensische Bevölkerung habe Anspruch auf Entschädigung.

Die Sperranlage verläuft fast ausschließlich östlich der so genannten Grünen Linie, die das 1967 von Israel okkupierte Westjordanland vom israelischen Staatsterritorium abgrenzt. Laut UNO-Angaben schneidet sie eine Fläche von 16,6 Prozent ab, auf der rund 237.000 Palästinenser leben. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat Israel aufgefordert, den Bau der Sperranlage auf besetztem palästinensischen Gebiet zu stoppen und bereits fertig gestellte Abschnitte zu beseitigen. Der Bau des Walls führe zu einer weit reichenden Besitzergreifung palästinensischen Eigentums sowie zu ausgedehnten Schäden und zur Zerstörung von Häusern und Ackerland. Das IKRK bezeichnete die Sperranlage als "Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht".
(apa)

16.7.2004 07:27