Mittwoch, 14. Juli 2004

Rechenbeispiele nach Pensions-Reform: Maximal-Verluste durch Harmonisierung!

  • 62-Jähriger verliert 2005 bis zu 17,15 Prozent
  • PLUS im Überblick: Alle Details zur Pensionsreform!

Die Pensionsharmonisierung kann trotz des von zehn auf fünf Prozent gesenkten (und ab 2005 wieder leicht ansteigenden) Verlustdeckels in den kommenden Jahren zu höheren Maximalverlusten führen, als die Pensionsreform 2003. Ein Mann, der im Oktober 2005 beispielsweise 62 Jahre alt ist, hatte nach der Pensionsreform 2003 ein maximales Minus von zehn Prozent zu erwarten, nach der Harmonisierungsregelung hätte er aber mit einem Verlust von bis zu 17,15 Prozent rechnen.

Grund dafür ist die mit 2005 de facto wieder eingeführte Frühpension (Pensionskorridor von 62 bis 68 Jahren). Die dabei fällig werdenden Abschläge für jedes Jahr, das vor dem 65. Lebensjahr in Pension gegangen wird, werden nämlich zu dem nun eingeführten niedrigeren Verlustdeckel von fünf Prozent dazugerechnet. Konkret sind das 4,2 Prozent minus pro Jahr früher in Pension.

Ein 62-jähriger hat damit zu seiner bis zu fünfprozentigen Verlustdeckelung (in Wahrheit sind das im Oktober 2005 aber durch die langsame Steigerung schon minus 5,21 Prozent) noch Einbußen von bis zu 12,6 Prozent (drei mal 4,2) zu erwarten. Berechnet wird dies, indem man von der zu ermittelnden Pensionshöhe (100 minus 5,21 Prozent = 94,79 Prozent) nochmals 12,6 Prozent abzieht, was konkret ein weiteres Minus von 11,94 Prozent bedeutet. Damit kommt man insgesamt auf minus 17,15 Prozent.

Das wiederum heißt, dass ein 62-jähriger Mann, der bisher angenommen 1.000 Euro monatlich zu erwarten hatte, nach der alten Verlustdeckelung auf mindestens 900 Euro gekommen wäre, nach der neuen Harmonisierung aber nur mehr mit mindestens 828,50 Euro rechnen kann. Übers Jahr gerechnet ist das ein weiterer Verlust von fast 1.000 Euro.

Nimmt man einen Mann, der im Oktober 2009 das 63. Lebensjahr erreicht hat und damit nach der Pensionsreform 2003 mit einer maximalen Verlustdeckelung von zehn Prozent in den Ruhestand treten kann, vergrößert sich mit der neuen Harmonisierung der Verlust auf 14,09 Prozent. Bei einem Mann, der im Oktober 2013 das 64. Lebensjahr erreicht, vergrößert sich die Einbuße von zehn Prozent Verlustdeckelung bisher auf künftig 11,49 Prozent.

Etwas kompliziert ist der Vergleich deshalb, weil nach der Pensionsreform 2003 ja die bisherige Möglichkeit der Frühpensionierung im Alter von 61,5 Jahren für Männer sukzessive bis 2017 ausläuft. Mit der Harmonisierung wurde nun praktisch wieder eine Art Frühpensionsregelung eingeführt, und zwar ab 62 Jahren. Damit gibt es aber auch zusätzliche Abschläge und damit einen größeren Verlust. (apa/red)

14.7.2004 09:47