Mittwoch, 14. Juli 2004

Kritik an Pensions-Harmonisierung: AK errechnet Verluste bis 21,3 Prozent

  • Nur Personen mit Ruhestandsantritt 2004 profitieren
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Auch die Pensionsharmonisierung wird manche Österreicher nicht vor herben Einbußen bei ihrem Ruhestandsbezug bewahren. Fallbeispiele der Arbeiterkammer zeigen Verluste von über 20 Prozent. Dafür verantwortlich ist, dass der eingezogene Verlustdeckel nicht für die Abschläge bei früherem Pensionsantritt gilt.

Gut dran sind nur Personen, die heuer in Pension gegangen sind und deren Einbußen nachträglich abgemildert werden.

Rechenbeispiel Herr Karl Heinz D:
Berufseinstieg mit 15 (Lehrling), Pensionsantritt mit 61 Jahren 4 Monaten am 1. Februar 2004 (vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer). Insgesamt liegen zum Stichtag 1.2.2004 43,42 Versicherungsjahre vor.

Herr D hätte vor Inkrafttreten der letzten Pensionsreform (2003) noch einen Ruhestandsbezug von 2.248,79 Euro erwarten dürfen. Nach dieser Reform kommt er nur noch auf 2.023,91 Euro. Da allerdings der Verlustdeckel nun nachträglich von zehn auf vorerst fünf Prozent gesenkt wird, erhält Herr D nun 112,44 Euro pro Monat zurück und kommt auf einen Pensionsbezug von 2.136,25 Euro.

Altes Pensionsrecht: 2.248,79
Derzeitiges Pensionsrecht: 2.023,91
Harmonisiertes Pensionsrecht: 2.136,25

Wäre Karl Heinz D nun zehn Jahre später geboren, sähe die Sache schon ungünstiger aus:

Nunmehr könnte er erst mit 62 Jahren (Pensionskorridor-Beginn) den Ruhestand antreten. Damit müsste er aber mit Abschlägen von drei mal 4,2 Prozent rechnen. Hinzu käme, dass der Verlustdeckel mittlerweile auf 7,5 Prozent angestiegen ist. Damit käme er statt auf die 2.248,79 Euro des alten Systems nur noch auf 1.818,03 Euro. Der Gesamtverlust betrüge dann laut AK 19,1 Prozent.

Wäre Karl Heinz D noch zehn Jahre später geboren, wären die Verluste noch empfindlicher:

Zwar ginge Herr D auch dann mit 62 Jahren in Pension. Jedoch ist mittlerweile der Verlustdeckel wieder auf zehn Prozent angelangt und die Abschläge werden zusätzlich voll wirksam. Vom bereits bekannten Ursprungswert von 2.248,79 Euro bleiben somit nur noch 1.768,89 Euro über. Der Verlust hätte sich damit auf 21,34 Prozent erhöht.

Pensionsantritt 2003: 2.248,79
Pensionsantritt 2004 (ohne Harmonisierung): 2.023,91
Pensionsantritt 2004 (inklusive Harmonisierung): 2.136,25
Pensionsantritt 2014 1.818,03
Pensionsantritt 2024 1.768,89

(apa/red)

14.7.2004 07:43