Freitag, 9. Juli 2004

Strafpunkte gelten auch für Österreicher: Auch im Urlaub drohen saftige Strafen!

  • Ein abgenommener Führerschein ist auch bei uns weg
  • Ausländische Strafen werden meist gleich eingetrieben

Die Ferien beginnen in Westösterreich, und der ÖAMTC warnt rechtzeitig die Autolenker vor Verkehrssünden im Ausland. "Es besteht derzeit nur zwischen Österreich und Deutschland ein Vollstreckungsabkommen. Dieses sieht vor, dass österreichische Behörden die in Deutschland verhängte Strafe ab einer Höhe von 25 Euro eintreiben", warnt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

Aber auch im übrigen Ausland ist man vor Verkehrsstrafen nicht gefeit: Erhält man nach einem Verkehrsdelikt von einer ausländischen Behörde einen Strafbescheid zugeschickt, sollte trotzdem die Strafe bezahlt werden, wenn man in dieses Land wieder einreisen möchte. Manche Staaten führen nämlich "schwarze Listen" über ausländische Verkehrssünder. "In Tschechien und Ungarn sollen angeblich Autokennzeichen und Verkehrsdelikt elektronisch gespeichert und bei Einreise über das eingelesene Kennzeichen verglichen werden. Jedenfalls wird die Strafe nach der nächsten Einreise sofort fällig, wenn der Kfz-Besitzer in eine Verkehrskontrolle gerät", berichtet ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer aus der Praxis der ÖAMTC-Rechtsberater.

Strafen werden meist gleich eingetrieben
In den meisten Fällen wird allerdings die Exekutive versuchen, sofort nach einem Verkehrsdelikt die Strafe einzutreiben. Wird die Strafe vom Verkehrssünder nicht beglichen, muss er mit einer Beschlagnahme seiner Papiere oder - vor allem in Italien - in manchen Fällen sogar seines Fahrzeuges rechnen.

Führerschein im Ausland weg
Wird dem Verkehrssünder im Ausland der Führerschein abgenommen, droht auch der Verlust der Lenkberechtigung in Österreich. "Ob die Behörden in Österreich aktiv werden, hängt vor allem von der Schwere des Deliktes ab. Bei Trunkenheit am Steuer oder bei besonders rücksichtloser Fahrweise ist auch der Führerschein für Österreich weg", weiß Hoffer.

Österreichische Lenker können mit Punkten bestraft werden
"Österreichische Autolenker werden bei schweren Verkehrsvergehen in Deutschland mit Punkten in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei registriert. Ab einem Stand von 18 Punkten wird der Lenker mit einem Fahrverbot für Deutschland belegt", erklärt Hoffer. Ähnliches gilt auch für Italien, wo im vergangenen Jahr ein Punktesystem eingeführt worden ist. (APA/red)

9.7.2004 10:07