Dienstag, 6. Juli 2004

Per Beschluss des heutigen Nationalrats: Warnwestenpflicht jetzt schon ab Mai `05!

  • Opposition lehnte wegen unklarer Haftungsfragen ab
  • Einstimmigkeit bei "Verkehrsbeeinflussungsanlagen"

Jetzt ist es fix: Die "Warnwestenpflicht" wird bereits ab Mai 2005 für Auto-Lenker auf Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. In einem Antrag der Koalitionsparteien wurde die Vorverlegung dieser ursprünglich erst ab Juli nächsten Jahres geplanten Maßnahme am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen. Die Opposition ist zwar nicht grundsätzlich dagegen, doch kritisierte die SPÖ vor allem die ungenügenden Haftungsfragen und die unklare Gesetzesformulierung.

Die Regierungsparteien wiesen diese Argumentation damit zurück, dass eine Verbesserung der Sicherheit auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung sei. Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka (V) betonte, die Regelung sei keineswegs kompliziert und könne sehr wohl nachvollzogen werden. Änderungen könnte man auch später noch zusätzlich beschließen. Konkret bedeutet die Warnweste, dass die Autofahrer verpflichtend reflektierende Warnwesten mitführen und beim Aufstellen des Pannendreiecks bzw. beim Aussteigen auf Autobahnen und Schnellstraßen anlegen müssen.

SPÖ und Grüne wandten sich im Rahmen des gesamten Verkehrssicherheitspakets auch dagegen, dass für Rundholztransporte künftig eine Ausweitung auf 44 Tonnen-Laster erfolge, und das bei nur fünf statt sechs Achsen. Damit erhöhe sich der Achsdruck signifikant und dies sei für die Straßen schädlich.

Einstimmig angenommen wurden so genannte "Verkehrsbeeinflussungsanlagen" in der Straßenverkehrsordnung. Diese Anlagen regeln u.a. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote abhängig von Parametern wie Regen, Nebel, Schneefall und Verkehrsaufkommen. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, müssen Inhalt, Zeitpunkt und Dauer der angezeigten Verkehrsbeschränkung automatisch aufgezeichnet werden. (apa/red)

6.7.2004 13:05