Mittwoch, 7. Juli 2004

EU billigt Österreichs Emissionspläne: Bis 30.9. müssen Auflagen erfüllt werden

  • Kommission will gegen säumige Mitglieder vorgehen

Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Zuteilungspläne für den Emissionshandel in acht Mitgliedsländern, darunter Österreich, genehmigt. Österreich muss allerdings bis 30. September eine Auflage noch erfüllen. Die EU-Kommission akzeptiert nicht, dass Emissionsrechte außer Betrieb genommener Anlagen auf neue Anlagen umverteilt werden können.

Auflagen gibt es auch bei den Plänen Deutschlands und Großbritanniens. Ohne Auflagen dürfen Dänemark, Irland, die Niederlande, Slowenien und Schweden ihre Emissionspläne umsetzen. Einige dieser Länder hatten allerdings auf Grund massiver Kritik aus Brüssel ihre Zuteilungspläne im Juni noch adaptiert.

Zugleich hat die EU-Kommission beschlossen, gegen säumige Mitgliedsländer rechtlich vorzugehen. Griechenland und Italien, die ihre nationalen Zuteilungspläne noch nicht übermittelt haben, erhalten ein erstes Mahnschreiben. Ein endgültiges Mahnschreiben erhalten alle alten EU-Staaten (EU-15) außer Österreich, Deutschland, Frankreich und Schweden, weil sie die Richtlinie über den Emissionshandel noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben.

Österreich hat nach Kritik aus Brüssel in den letzten Verhandlungen mit der Kommission akzeptiert, die Gesamtmenge an Gratiszertifikaten um 110.000 Tonnen CO2 von sich aus zu reduzieren -
weswegen sich diese noch im Entwurf enthaltene Auflage für Wien nun nicht mehr im offiziellen Kommissionspapier findet. Die rund 110.000 Tonnen waren durch die doppelte Berücksichtigung einer Gasturbine entstanden und sollen nun in der Roheisen- und Stahlproduktion, also bei der voestalpine gekürzt werden.

7.7.2004 13:13