Freitag, 9. Juli 2004

Bundesliga-Rechte: ORF zieht gegen Premiere vor Bundeskommunikationssenat

  • Küniglberg sieht "Recht auf Kurzberichterstattung"
  • Premiere will ORF-Wünsche "gerne" erfüllen

Der ORF will sich beim Bundeskommunikationssenat (BKS) über den Pay-TV-Anbieter Premiere beschweren. Anlass ist die Fußball-Bundesliga: Vom Privaten, der nun die Fernsehrechte hat, will man 90 Sekunden Bildberichterstattung (pro Spiel). Premiere habe man dieses Ansinnen in einem Schreiben vom 29. Juni mitgeteilt, doch der Sender habe "die gesetzte Frist" verstreichen lassen, "ohne konkret darauf einzugehen", so der ORF am Freitag in einer Aussendung.

"Um einerseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuschöpfen, andererseits auch der Verpflichtung, dem Interesse des Publikums an der Sportberichterstattung bestmöglich nachzukommen, ist der ORF gezwungen, beim Bundeskommunikationssenat Beschwerde einzureichen", hieß es weiter. Grundlage dieses Schritts ist das Fernsehexklusivrechtegesetz aus dem Jahr 2001, das wiederum auf einer EU-Richtlinie basiert.

ORF sieht ein "Recht auf Kurzberichterstattung"
Hat ein Fernsehveranstalter die Exklusivrechte an einem "Ereignis von allgemeinem Informationsinteresse" erworben, muss er anderen TV-Sendern "zu angemessenen Bedingungen" erlauben, maximal 90 Sekunden dieses Ereignisses für die Berichterstattung zu verwenden. "Ein allgemeines Informationsinteresse liegt dann vor, wenn zu erwarten ist, dass das Ereignis auf Grund seiner Bedeutung breiten Niederschlag in der Medienberichterstattung in Österreich oder in einer anderen in dieser Bestimmung genannten Vertragspartei finden wird", präzisiert der Gesetzestext.

Eine Definition, die nach Ansicht des ORF "ohne Zweifel" auf die österreichische Fußball-Bundesliga zutrifft. Landet die Causa tatsächlich beim Bundeskommunikationssenat, der laut Gesetz dafür zuständig ist, wird der dies einer umfassenden Auslegung unterziehen müssen. Auch über die "angemessenen" Bedingungen müssten sich die Senatoren wohl den Kopf zerbrechen. Fix dagegen ist die Strafe bei einem Verstoß gegen die Bestimmung: Eine Weigerung, die 90 Sekunden einzuräumen, ist laut Gesetz eine Verwaltungsübertretung und "mit Geldstrafe in der Höhe von 36.000 Euro bis zu 58.000 zu bestrafen".

Premiere versteht die Aufregung nicht
Bei Premiere Österreich kann man die Verärgerung des ORF wegen der Kurzberichterstattung über die Fußball-Bundesliga nicht nachvollziehen. "Wir kommen den Wünschen des ORF gerne nach", versicherte Pressesprecher Werner Stöckel am Freitag im Gespräch mit der APA. Man habe dem ORF auch Material vom Supercup, der am Freitag in Graz ausgespielt wurde, angeboten.

Premiere liegen laut Stöckel zwei Schreiben vom ORF vor: eines vom 5. Juli, eines vom 7. Juli. "Wir haben geantwortet, und dem ORF müsste ein umfassendes Angebot vorliegen." Man überlasse dem ORF Bildmaterial "zu den marktüblichen Konditionen". Mit einem "relativ geringen Betrag" werde der "technische Aufwand" abgegolten.

(apa/red)

9.7.2004 14:13