Freitag, 9. Juli 2004

Kommt Edith Klestil zum Begräbnis? Ex-Frau darf nicht an der Spitze mitgehen

  • Dafür bräuchte sie die Einladung von Margot Klestil
  • Durch Scheidung keine familienrechtliche Beziehung

Heute findet das größte Staatsbegräbnis der II. Republik statt, ganz Österreich um den verstorbenen Bundespräsidenten Thomas Klestil trauert - Eine Frau darf nicht mit an der Spitze des Trauerzugs marschieren: Edith Klestil, die geschiedene Frau des Präsidenten. Sie bräuchte eine Einladung von Margot Klestil-Löffler. Ansonsten kann sie sich nur unters Volk mischen.

Auch rechtlich gesehen hätte Edith Klestil laut "Presse" keine Chance - auch nicht auf die Präsidentengruft.

"Wenn die jetzige Witwe nicht wünscht, dass sie kommt, hat sie keine Chance", heißt es aus dem Büro von Justizministerin Karin Miklautsch. Dies sei im offiziellen Protokoll der Republik für Staatsbegräbnisse ganz genau festgelegt.

Bisher habe Margot Klestil aber keinerlei Anstalten gemacht, dies zuzulassen: So musste sich Edith Klestil am Mittwoch als "Privatperson" in der langen Schlange vor der Präsidentschaftskanzlei anstellen, um von ihrem Ex-Mann Abschied nehmen zu können. Mit ihr gemeinsam wartete Sohn Thomas Klestil jun., der zuvor noch an der Seite von Witwe Margot in der Hofburg die Kondolenzen der Staatsspitze entgegengenommen hatte.

Aus der Präsidentschaftskanzlei erklärte Meinhard Rauchensteiner der "Presse", er wisse nicht, ob Edith Klestil eingeladen wird: "Das ist eine Sache, die in der Familie entschieden werden muss." Bekannt sei lediglich, dass hinter dem Sarg die Angehörigen gehen werden. Einzige Möglichkeit für Edith Klestil, das Begräbnis ihres Ex-Mannes, von dem sie 1994 geschieden wurde, persönlich mitzuerleben: Sie müsste sich unter den Trauerzug des gemeinen Volkes mischen. "Denn am Begräbnis darf ja jeder teilnehmen", so das Justizministerium.

Selbst per gerichtlicher Verfügung könnte Edith Klestil nicht erzwingen, an der Spitze der Trauergäste mitzumarschieren. Die Präsidentin der Richtervereinigung, Barbara Helige, verwies in der "Presse" auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. "Im ABGB gibt es für Begräbnisse eine planmäßige Lücke". "Und zwar aus Pietätsgründen." Wer an welchem Platz einem Begräbnis beiwohnt, sei allein Sache des Protokolls. Außerdem: "Mit der Scheidung sind alle familienrechtlichen Beziehungen erloschen", so Helige.

Das bedeutet auch, dass Edith Klestil keinen Anspruch auf einen Platz in der Präsidentengruft hätte. Denn vor der Lueger-Kirche am Zentralfriedhof sind außer den Präsidenten der Zweiten Republik auch die Ehefrauen von Karl Renner, Adolf Schärf und Franz Jonas bestattet. "Hier hätte sie keine Chance", erklärt Helige. Lediglich Margot könnte sich später am prominentesten Ort des Zentralfriedhofs bestatten lassen. (apa/red)

9.7.2004 22:00