Donnerstag, 1. Juli 2004

20 Jahre Kampf den Gurtenmuffeln: Ein Drittel schnallt sich auch heute nicht an!

  • Stichtag war der 1. Juli 1984, damalige Strafe: 100,- OES
  • Ein Drittel der Autofahrer auch heute nicht angeschnallt

Vor genau 20 Jahren wurden Gurtenverweigerer in Österreich erstmals zur Kasse gebeten. Ab dem Stichtag 1. Juli 1984 zahlte, wer unangeschnallt unterwegs war, 100 Schilling Strafe. "Das löste damals einen regelrechten Boom bei der Gurtenverwendung aus. Seit langem nimmt die Gurtenmoral aber wieder spürbar ab", sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. An diesem Trend änderte sich auch nichts, als vor wenigen Jahren der Strafsatz für das Organmandat pro Person auf 21 Euro verdreifacht worden ist.

Die Höchststrafe liegt heute immerhin bei 72 Euro. "Für die Einhaltung der Vorschrift ist aber nicht nur die Höhe der Strafe, sondern vor allem die Effizienz der Überwachung maßgeblich", wiederholt Hoffer die Mahnung des Clubs. Zuletzt hat eine vom ÖAMTC im April 2004 durchgeführte Erhebung in allen österreichischen Landeshauptstädten gezeigt, dass sich 31 Prozent der Autolenker und Beifahrer nicht angurten. Im Fond verzichten sogar 68 Prozent auf den Sicherheitsgurt. Besonders besorgniserregend ist, dass 26 Prozent der Kinder von ihren Eltern im Auto nicht gesichert mitgeführt werden. "Man sollte meinen, dass es nach jahrzehntelanger Bewusstseinsbildung niemanden mehr geben dürfte, den man von der lebensrettenden Funktion der Sicherheitsgurte und Kindersitze erst überzeugen müsste", sagt Hoffer. Die wichtigsten Gurtenpflicht-Meilensteine im Überblick:

* 1974, also vor 30 Jahren, stellte der ÖAMTC erstmals die rechtlichen Grundlagen einer gesetzlichen Gurtenpflicht in Österreich zur Diskussion.
* 1976 wurde die Verwendung von Sicherheitsgurten eingeführt. Die Verletzung der Gurtenpflicht hatte aber vorerst "nur" eine Kürzung des Schmerzengeld-Anspruchs um 25 Prozent nach einem Unfall zur Folge. Vor einigen Jahren bestätigte der österreichische Oberste Gerichtshof eine Minderung des Schmerzengeldes um immerhin 500.000 Schilling (zirka 36.300 Euro).
* Seit 1984 wird jeder Verstoß gegen die Gurtenpflicht mit Strafen geahndet.
* Die Kindersitz-Pflicht feiert heuer ebenfalls Jubiläum. 1994 wurde beschlossen, dass Kinder im Auto nur mehr in entsprechendem Rückhaltesystem mitgenommen werden dürfen.
* Seit 1999 haben Kinder jeden Alters Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Eine Ausdehnung der Bestimmung auf Autobusse wird seit Jahren vom ÖAMTC verlangt.

Technische Helferlein im Auto als Gedächtnisstütze fürs Gurtanlegen
Obwohl der Gurt heute nicht mehr das einzige Sicherheitssystem ist (siehe z.B. Airbags), stellt er nach wie vor den wirksamsten Schutz dar. Wegen der europaweit hohen Quoten nicht angeschnallter Autoinsassen wird der Einbau "intelligenter optischer und akustischer Sicherheitsgurt-Erinnerungssysteme" in Autos forciert und bewertet. Bis zu drei Zusatzpunkte beim ÖAMTC-Crashtest bekommen Autos, die serienmäßig über sogenannte "Seat-Belt-Reminder" verfügen - je einen für Fahrer-, Beifahrer- und Rücksitz. (apa/red)

1.7.2004 10:02