Mehr Sicherheit auf der Straße: Warnwestenpflicht ab 2005 in Österreich
- Bei Pannen & Unfällen muss Lenker Warnweste tragen
- In Italien und Spanien gilt das Gesetz bereits
Der Nationalrat hat Zeichen für mehr Sicherheit auf der Straße gesetzt: Der Verkehrsausschuss beschloss eine gesetzliche Ergänzung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die automatisch gesteuerte Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Schlechtwetter ermöglicht. Die Novelle sieht außerdem die Warnwestenpflicht ab Mitte 2005 vor.
Steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen einer Autobahn oder -straße wegen einer Panne oder eines Unfalls aus dem Kfz, muss er eine Warnweste anlegen. Auf Freilandstraßen gilt diese Pflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer rät, bereits jetzt Warnwesten mitzuführen. In Italien und in Spanien ist eine Warnweste gesetzlich vorgeschrieben, wenn Personen nach einem Unfall oder einer Autopanne auf Freilandstraßen und Autobahnen aus dem Fahrzeug aussteigen.
Die ÖNORM EN 471 sieht mehrere Möglichkeiten von Warnkleidung vor, zum Beispiel reflektierende Warnweste, Overall, Jacke, Hose oder auch nur Überwurf mit entsprechenden reflektierenden Streifen. Alle diese Kleidungsstücke, wenn sie der ÖNORM entsprechen, werden als geeignet angesehen, erklärte ÖVP-Verkehrssprecher Werner Miedl.
Der ARBÖ stellte in einer Aussendung zur Diskussion, die Warnwesten-Pflicht auch für Motorradfahrer einzuführen und sie im Pannenfall den Autolenkern gleich zu stellen. Von Jänner bis April starben nach Angaben der Statistik Austria 17 Biker auf Österreichs Straßen, um knapp ein Drittel mehr als vor einem Jahr. Mehr Schutz für Biker durch eine Warnjacke wäre auch bei schlechten Wetterverhältnissen angebracht, wenn sich die Lenker unter Brücken oder Tunnels zusammenfinden, um auf das Ende des Regens zu warten.
Amphibienfahrzeug Sea Lion08:07
Zu Wasser und zu LandKonstrukteur Mark Witt baut sich das schnellste Amphibienfahrzeug der Welt
