Endstation Zoll: Schönes Reisemitbringsel als teures Zollproblem
- Einfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ist verboten
- Im Extremfall drohen Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren
Das böse Erwachen kommt oft schon am Flughafen: Die als Reiseandenken gedachten Schneckenhäuser, Elfenbeinschnitzereien und Papageienfedern wandern in die Asservatenkammer des Zolls statt in die heimische Wohnzimmervitrine. Darüber hinaus droht ein Bußgeld. Unter Umständen liegt sogar eine Straftat vor. Vielen Urlaubern ist nicht klar, dass sie mit dem Kauf bestimmter Mitbringsel der Natur des Urlaubslandes schaden.
Glänzt die Muschel auch noch so schön, ihre wahre Schönheit zeigt sie doch im Wasser und nicht im Urlaubskoffer. Außerdem kann das Muschelsammeln zum Zollproblem werden. "Für seltene Schnecken- und Muschelarten benötigt man Ausfuhrpapiere", warnt ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. "Kann man die nicht vorweisen, drohen hohe Geldbußen." Aufgrund der bedrohten Artenvielfalt sind bereits 28.000 Pflanzen- und 5.000 Tierarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Cites) geschützt.
Unwissenheit kann teuer zu stehen kommen, denn die EU ist bei der unerlaubten Einfuhr bestimmter Arten noch strenger als andere Cites-Mitgliedstaaten. Der Strafrahmen geht von 726 Euro aufwärts bis 36.336 Euro. Im Extremfall drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Unannehmlichkeiten vermeiden Souvenirjäger, wenn sie eine goldene Regel beachten: Auf sämtliche aus Tiermaterialien hergestellte Mitbringsel verzichten. Wovon man auf jeden Fall die Finger lassen soll:
Ansonsten ist das Prozedere kompliziert: Für die Einfuhr von lebenden oder toten Arten und daraus hergestellten Erzeugnissen (auch wenn diese gezüchtet oder künstlich vermehrt worden sind) braucht man eine Ausfuhrgenehmigung der Cites-Behörde des Herkunftslandes und eine Einfuhrgenehmigung der österreichischen Cites-Behörde. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist in Österreich mit dem Vollzug des Übereinkommens betraut, also auch mit dem Ausstellen der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen. Kabourek: "An den Grenzübergängen kontrolliert der österreichische Zoll die nötigen Dokumente. Die Rechnung eines Händlers, ein tierärztliches Attest oder ein veterinärbehördliches Dokument können Genehmigungen nicht ersetzen."
(apa/red)
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