Montag, 28. Juni 2004

Ein Pass für Hund und Katz: Ab 3. Juli ist der EU-Heimtierausweis erhältlich

  • Der Pet Pass enthält Angaben über Tierbesitzer
  • Für Hund, Katz und Frettchen ist der Pass jetzt Pflicht

Gute Nachrichten für Urlauber, die auch in den Ferien das geliebte Haustier um sich haben wollen: In der Europäischen Union gilt vom 3. Juli 2004 an ein Reisepass für Hunde, Katzen und Frettchen. Österreichs Haustiere können nun also grenzenlos in der EU reisen und haben ihren eigenen Gesundheitspass dabei. 15 Euro kostet der "EU-Heimtierausweis", der für Reisen mit Hund, Katze europaweit einheitliche Bedingungen schaffen soll.

Die Einführung des EU-Heimtierausweises ("Pet Pass") erfolgte in nur elf Tagen seit der Bekanntgabe der Richtlinien durch die Kommission am 9. Juni in Brüssel und hat den Ausweis damit als eines der ersten EU-Länder eingeführt. "Mit diesem Pass ist es gelungen, eine geradezu babylonische Verwirrung auszuschalten und einheitliche Richtlinien zu schaffen", zeigte sich der oberste Veterinär Österreichs, Dr. Johann Damoser vom Gesundheitsministerium, am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Wien sehr zufrieden.

Das Mitführen des Heimtierausweises ist ab 3. Juli bei jeder Auslandsreise mit dem Tier verpflichtend, allerdings gibt es, da einige EU-Mitgliedsstaaten die Einführung noch nicht vollzogen haben, eine Übergangsfrist bis 1. Oktober. Das Dokument ist für Reisen innerhalb der EU vorgesehen, kann aber auch in Nachbarländern verwendet werden, in denen derselbe Tollwutstatus gilt wie in der Europäischen Union. Zu diesen Ländern zählen Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marion, die Schweiz und der Vatikanstaat.

Der "Pet Pass" enthält Angaben über den Besitzer des Tieres und bietet die Möglichkeit, einen Besitzerwechsel darin zu vermerken. Die Ausweise sind zweisprachig in der jeweiligen Landessprache und in Englisch, sind durchlaufend nummeriert und mit einem Barcode versehen. Vorgeschrieben ist darin auch eine Kennzeichnung des Hundes, der Katze oder des Frettchens. Dabei rät Dr. Helmut Wurzer, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer, zur Kennzeichnung mit einem Mikrochip ("Chippen"). Tiere, die bereits tätowiert sind, müssen erst in acht Jahren ebenfalls mit einem Chip versehen werden. Wurzer: "Das Chippen bedeutet einmal stechen, tätowieren bedeutet 50 Mal stechen. Allein das spricht für den Mikrochip." Die Registrierung der Tiere und die dazugehörige Datenbank obliegt der Tierärztekammer.

Der EU-Heimtierausweis kostet 15 Euro, das Chippen ungefähr 60 Euro und die vorgeschriebene Tollwutimpfung 30 Euro. Alte Impfausweise, die vor dem 3. Juli 2004 ausgestellt wurden, behalten für die Dauer der Gültigkeit des Schutzes vor Tollwut ihre Gültigkeit- also ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Impfung. Ab sofort ist der EU-Heimtierausweis bei allen freiberuflich tätigen Tierärzte erhältlich. Nur diese können und dürfen den EU - Pass ausstellen und auch nur an diese Personengruppe wird dieser Pass auch von der ÖTK ausgeliefert.

(apa/red)

28.6.2004 11:51