Microsofts Kartell-Kompromiss bestätigt: Vergleich aus dem Jahr 2001 in Ordnung!
- Grund: Einbindung des Internet Explorers in Windows
- Kläger scheiterten bereits in einer unteren Instanz
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Endgültiges Urteil erst in drei Jahren zu erwarten
Ein US-Berufungsgericht hat Klagen gegen einen Vergleich von Microsoft mit den US-Kartellbehörden aus dem Jahr 2001 endgültig abgewiesen. Der Bundesstaat Massachusetts und zwei Industrieverbände hatten gefordert, der Softwareriese müsse zur Neugestaltugn des Betriebssystems Windwos gezwungen werden. Grund dafür: Programme wie der Internet Explorer sollte nicht mehr fix mit dem System verbunden sein.
Damit waren die Kläger bereits in einer unteren Instanz gescheitert. Dieses Gericht habe mit seiner Entscheidung ein gutes Gleichgewicht gefunden und die negativen Folgen der Verknüpfung ausreichend eingeschränkt, anstatt die Praxis vollkommen zu verbieten, urteilte das Berufungsgericht von Columbia nun.
"Tausend verschiedene Blumen blühen zu lassen, ist normalerweise eine gute Idee. Das Gericht hat aber Belege dafür gefunden, dass eine drastische Fragmentierung (der Systeme) wahrscheinlich den Verbrauchern schadet", hieß es in der Urteilsbegründung.
Hintergrund des Kartellstreits ist der Vorwurf, Microsoft missbrauche mit Windows seine Marktmacht. Ende 2001 hatte sich die US-Regierung mit dem Softwarekonzern auf einen Vergleich geeinigt, wonach das Unternehmen anderen Computerherstellern größere Freiheiten in Bezug auf Programme ermöglichen muss, die nicht von Microsoft hergestellt werden. Außerdem darf der Konzern keine Maßnahmen gegen Hersteller ergreifen, die keine Microsoft-Produkte nutzen. Ursprünglich hatte das US-Justizministerium die Zerschlagung des Konzerns in zwei getrennte Firmen gefordert. (APA/red)
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